Studienergänzung „Sprachen“
Die Studienergänzung „Sprachen“ kann von Studierenden aller Studienrichtungen absolviert werden, die zusätzliche Sprachkenntnisse erwerben oder ihre freien Wahlfächer zu einem Sprachenschwerpunkt bündeln möchten.
Die Studierenden erwerben im Rahmen dieser Studienergänzung kommunikative Sprachkompetenzen in zumindest zwei Fremdsprachen in mehreren Bereichen (Rezeption, Produktion, Interaktion bzw. Mediation). Sie erwerben dabei mehrsprachige und plurikulturelle Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, ihr sprachliches und kulturelles Repertoire flexibel und effektiv einzusetzen.
Für den Erwerb der Studienergänzung „Sprachen“ sind aufbauende Sprachkurse in mindestens 2 Sprachen im Gesamtausmaß von mindestens 24 ECTS-Punkten positiv abzuschließen.
Die Studienergänzung „Sprachen“ gliedert sich in zwei Module:
- Basismodul: mind. 12 ECTS-Punkte
- Aufbaumodul: mind. 12 ECTS-Punkte
Für jedes Modul sind jeweils 2 aufbauende Sprachkurse in zwei Fremdsprachen im Ausmaß von mindestens 12 ECTS-Punkten positiv abzuschließen.
Bitte beachten Sie die Informationen unter
Bitte beachten Sie weiter:
Lehrveranstaltungen, die in den Pflicht- sowie Wahlpflichtfächern eines Studiums absolviert werden oder für ein Studium eine Zulassungsvoraussetzung darstellen, sowie Lehrveranstaltungen in den Erstsprachen oder den gewählten Studienrichtungen der Studierenden können nicht für die Studienergänzung „Sprachen“ angerechnet werden. Beispielsweise sind Deutsch-als-Fremdsprache-Kurse erst ab dem Zielniveau B2+ für die Studienergänzung anrechenbar.
Wenn Sie die erforderlichen Nachweise erbringen können, können Sie die LV-Zeugnisse mit dem ausgefüllten Formular bei der Leiterin des Sprachenzentrums einreichen. Bitte beachten Sie dazu die Informationen unter dem folgenden Link: