Anrechnungsfragen
Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt in Ihrem Studium planen, ist es sinnvoll, sich schon in der Planungsphase mit der Anrechenbarkeit von Kursen, die man im Ausland belegen möchte, auseinanderzusetzen, da der Anrechnungsprozess bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes begonnen werden muss. Hierfür finden Sie anbei alle relevanten Informationen.
Leitfaden für Anrechnungen eines Auslandsaufenthaltes im Lehramt (Stand November 2020)
In Folgendem haben wir die wichtigsten Dinge, die man beachten muss, wenn man einen Auslandsaufenthalt plant und sich Kurse anrechnen lassen will, für Sie festgehalten. Hier die PDF – Version.
Formular für den Antrag auf Anerkennung
Hier finden Sie das offizielle Formular für einen Antrag auf Anerkennung. Das ausgefüllte Formular ist bei Fr. Mag. Trummer vom Servicezentrum einzureichen, wo es dann zunächst an das Äquivalent des Cuko-Vorsitzenden (Fachgruppensprecher) im Cluster Mitte zur Unterschrift weitergeleitet wird. Wenn es dann diese erste Unterschrift hat, ist es noch Fr. Prof. Hagenauer zur Unterzeichnung vorzulegen. Das ausgefüllte Formular konstituiert dann die Bestätigung der Anrechnung z.B. der Sprachassistenz als z.B. Masterpraktikum.
Allgemeine Kriterien für die Anerkennung von Pädagogisch Praktischen Studien – Praktikum
Hier finden Sie ein Dokument, in dem die allgemeinen Anrechnungskriterien für jedes Praktikum, sowohl für das Bachelorstudium als auch für das Masterstudium, übersichtlich geschildert werden.