Studium ohne Matura – Studienberechtigungsprüfung
Voraussetzungen sind:
- Vollendung des 20. Lebensjahres
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Inländern gleichgestellt
- Eindeutige – über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende – erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung.
Die Studienberechtigungsprüfung wird für eine bestimmte – von Ihnen gewählte – Studienrichtung absolviert und besteht aus insgesamt 5 Teilprüfungen (schriftlich und/oder mündlich), die sich wie folgt zusammensetzen:
- Aufsatz über ein allgemeines Thema (für alle Studienrichtungen)
- Die 4 weiteren Prüfungen setzen sich aus 3 Pflichtfächern, die je nach gewählter Studienrichtung unterschiedlich sind und einem studienrichtungsbezogenen Wahlfach zusammen.
Information und Beratung:
Monika Radler
Rechtsabteilung
Kapitelgasse 6, Stiege 9, 1. Stock
5020 Salzburg
Tel. +43(0)662/8044-2053
Wichtige Informationen für den Start finden Sie hier als PDF zum Download:
Grundlegende Informationen zur Studienberechtigungsprüfung
Voraussichtliche Termine der schriftlichen Prüfungen:
3. – 5. Februar 2025
(Anmeldeschluss: 17. Jänner 2025)
14. – 16. April 2025
(Anmeldeschluss: 28. März 2025)
30. Juni – 2. Juli 2025
(Anmeldeschluss: 13. Juni 2025)
22. – 24. September 2025
(Anmeldeschluss: 5. September 2025)
ALLE schriftlichen Prüfungen finden jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr, im HS 223, Firmian Salm Haus (Eingang Bibliothek), Kapitelgasse 5 – 7, 3. Stock, 5020 Salzburg, statt.
Eine Anmeldung hat längstens zwei Wochen vor dem Termin in der Rechtsabteilung der Paris Lodron Universität Salzburg zu erfolgen (siehe: Anmeldeschluss).