Grundlagen des Qualitätsmanagements
Hier finden Sie alle gesetzlichen, organisatorischen und strategischen Grundlagen des QM:
Gesetzliche Grundlagen
- Universitätsgesetz 2002
- Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG
- Universitätsfinanzierungsverordnung
Satzung
Die Satzung der PLUS enthält, basierend auf dem Universitätsgesetz, die grundlegenden universitätsinternen Regelungen. Änderungen werden auf Vorschlag des Rektorats vom Senat beschlossen.
Organisationsplan
Der Organisationsplan regelt die Aufbauorganisation der PLUS sowie die Aufgaben ihrer Funktionsträger*innen. Der Beschluss erfolgt durch das Rektorat, die Genehmigung durch den Universitätsrat.
Entwicklungsplan
Der Entwicklungsplan ist ein gesamtuniversitäres Strategiepapier, in dem die wesentlichen Vorhaben für die nächsten Jahre festgelegt werden. Er dient der Profilbildung, soll aber auch aufzeigen, wie die Universität qualitativ hochwertige Studien, international rezipierte Forschung, gute Betreuungsverhältnisse für Studierende, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Realisierung gesellschaftlicher Zielsetzungen sicherstellt.
- Entwicklungsplan 2025-2030
- Entwicklungsplan 2022-2027
- Entwicklungsplan 2019-2024
- Entwicklungsplan 2016-2018
- Entwicklungsplan 2013-2015
- Entwicklungsplan 2009-2012
Leistungsvereinbarung
Die Leistungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Universität (Rektorat) und dem Wissenschaftsministerium. Sie wird immer für einen Drei-Jahre-Zyklus abgeschlossen. Die Leistungsvereinbarung deckt das gesamte Leistungsspektrum der Universitäten ab, wobei wechselnde Schwerpunkte gesetzt werden.
- Leistungsvereinbarung 2025-2027
- Leistungsvereinbarung 2022-2024 (4. Ergänzung)
- Leistungsvereinbarung 2022-2024 (3. Ergänzung)
- Leistungsvereinbarung 2022-2024 (2. Ergänzung)
- Leistungsvereinbarung 2022-2024 (Ergänzung)
- Leistungsvereinbarung 2022-2024
- Leistungsvereinbarung 2019-2021
- Leistungsvereinbarung 2016-2018
- Leistungsvereinbarung 2013-2015
- Leistungsvereinbarung 2010-2012
Zielvereinbarungen der Fachbereiche und Abteilungen
Die zwischen dem Rektorat und den Fachbereichen bzw. auch mit anderen Organisationseinheiten abzuschließenden Zielvereinbarungen dienen der Umsetzung der strategischen Festlegungen im Entwicklungsplan und insbesondere der Leistungsvereinbarung. Zudem haben sie die Funktion, auch innerhalb der Fachbereiche strategische Planungen zu gewährleisten.
- Zielvereinbarungen der Fachbereiche und Abteilungen (Login erforderlich)