Arbeitsunfall / Dienstunfall

Ein Arbeits- bzw. Dienstunfall ist ein Unfall, der sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Berufsausübung oder der geschützten Funktion (z.B. berufliche Schulung) ereignet. Ebenso direkte Wege unterliegen dem Unfallversicherungsschutz.

Insbesondere sind dies:

  • Die Wege zwischen Wohnung und Arbeits-/Dienststelle (auch im Rahmen von Fahrgemeinschaften)
  • Wege zu einem Arzt vor Dienstantritt oder auf dem Heimweg, sofern dem Dienstgeber vorher die Behandlungsstelle bekanntgegeben wurde
  • Wege im Zusammenhang mit der Einnahme von Mahlzeiten während der Arbeitspause, sofern diese in der Nähe der Dienststelle erfolgen
  • Wege im Zusammenhang mit dem Bringen/Abholen des Kindes zum Kindergarten oder zur Schule (vor Arbeitsantritt oder auf dem Heimweg)

Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen, sind keine Arbeitsunfälle und unterliegen daher auch nicht der Meldepflicht des Dienstgebers!

Jeder Unfall ist unverzüglich dem zuständigen Vorgesetzen und mittels diesem Formulars  Unfallmeldung an die Abteilung Human Resources – Personalabteilung zu melden.

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