An- und Abmeldung
Innerhalb von drei Tagen nach Bezug einer Wohnung müssen Sie sich beim Meldeamt anmelden. In der Stadt ist das der Magistrat, auf dem Land das Gemeindeamt. Wenn Sie wieder ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug wieder abmelden. Für die An- bzw. Abmeldung benötigen Sie einen Meldezettel und Ihren Reisepass/Personalausweis.
Wenn Sie in einem Hotel oder anderen Beherbergungsbetrieb wohnen, erfolgt die Meldung durch Eintragung in das Gästeverzeichnis im Hotel.
Die An- und Abmeldung ist kostenlos. Weitere Informationen zum Melde-Service in der Stadt Salzburg erhalten Sie hier.
Foto: Tourismus Salzburg