Zusätzliche Informationen für Lehrende mit Tutor:innen

Bei welchen Lehrveranstaltungen können Tutor:innen zum Einsatz kommen?

  • Tutoriumsaufträge sind nur für Pflichtlehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter vorgesehen. Bei Vorlesungen gibt es keine Tutorien.

Aufgaben von Tutor:innen

  • Tutoriumsaufträge dürfen nicht die primären Aufgaben der Lehrbeauftragten ersetzen.

Ab wie vielen LV-Teilnehmer:innen ist ein Tutorium möglich?

  • Empfohlen wird ab einer Teilnehmer:innenzahl von 10 Studierenden, Tutor:innen für die Lehrveranstaltungen einzusetzen.
  • Bei Exkursionen (insbesondere bei weiteren Reisen) sollten anstelle von z.B. zwei 1-stündigen Tutor:innen, eher ein 2-stündiges Tutorium, realisiert durch eine/einenTutor:in, beantragt werden.

Wie hoch darf das Stundenausmaß eines Tutoriums sein?

  • Das beantragte Tutorium darf die Stundenzahl der entsprechenden Lehrveranstaltung nicht überschreiten; Zusatz: bei LV mit hoher TN Zahl und daraus resultierenden Parallelgruppen erhöht sich die Zahl, die an Tutorienstunden vergeben werden darf, entsprechend der Anzahl an Parallelgruppen; bei den LV-Typen VU, UV oder VP (Vorlesung mit Übung, Übung mit Vorlesung bzw. Vorlesung mit Proseminar) kann nur für den Anteil der Übung bzw. des Proseminars ein Tutorium genehmigt werden.

Zusage auf Genehmigung eines Tutoriums

Tutor:innen darf bis zur Erteilung durch denDekan/die Dekanin keine Zusage auf Genehmigung gemacht werden.


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