Veröffentlichungsethik und redaktionelle Grundsätze

Das ÖJS publiziert nur originäre Forschungsbeiträge. Alle Artikel durchlaufen ein double-blind Peer-Review-Verfahren. Unsere Grundsätze orientieren sich am  European Code of Conduct for Research Integrity (rev. ed. 2023) und reflektieren die COPE  Core Practices.

Als Open Access Journal richten wir uns nach den  Principles of Transparency and Best Practice in Schloarly Publishing. Zudem ist das ÖJS den  Ethischen Grundsätzen für die bildungswissenschaftliche Forschung der ÖFEB von 2017 verpflichtet.


    • Begutachtungsverfahren / Peer Review

      Das Review-Verfahren des ÖJS baut auf den „Good Practices of Research“ des European Code of Conduct for Research Integrity (rev. ed. 2023) auf, insbesondere Punkt 2.8 „Reviewing and Assessment”. Das ÖJS trifft Entscheidungen über die Publikation von Beiträgen in einem zweistufigen Review-Verfahren mit Vor- und Endauswahl.

      Stufe 1: Vorauswahl von Vorschlägen durch die Herausgeber:innen

      Im Call for Papers lädt das ÖJS zur Einreichung von Interessensbekundungen ein. Die Abstracts für Artikel (ca. 4.000 Zeichen) werden von der Herausgeber:innen auf der Basis von folgenden Qualitätskriterien begutachtet: (1) original research contribution, (2) reference to the focus call (for articles on the main topic of the issues), (3) relevance and intention of the contribution, (4) methodological approach. Alle Autor:innen, deren Abstracts diese Kriterien erfüllen, werden zur Einreichung eines vollständigen Manuskripts (bis zu 50.000 Zeichen) aufgefordert.

      Vorschläge für Buchbesprechungen (ca. 10.000 Zeichen) können angenommen werden, wenn die Bücher (a) entweder einen klaren Bezug zum Main Topic eines Call for Papers haben, oder (b) einen inhaltlichen Bezug zu Österreich aufweisen, oder (c) eine hohe Bedeutung für die aktuelle nationale und/oder internationale Fachdiskussion besitzen.

      Stufe 2: Entscheidung zur Publikation von Artikeln und Buchrezensionen

      Alle Artikel durchlaufen ein double-blind Peer Review Verfahren. Für jedes eingelangtes Manuskript holt das ÖJS Gutachten mit Bewertung von mindestens zwei Kolleg:innen aus der nationalen und internationalen Scienfitic Community ein. Gutachtende müssen über eine ausgewiesene Expertise in dem jeweiligen Themengebiet verfügen. Die Gutachten werden auf Basis eines teilstandardisierten Fragebogens erstellt. Dieser enthält auch eine begründete Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung einer Publikation. Sofern Gutachtende einen „conflicts of interest” vermuten oder feststellen, haben sie dies der Redaktion des ÖJS unverzüglich mitzuteilen. Wird dies dort bestätigt, wird ein:e Ersatz-Reviewer:in eingesetzt. Die Herausgeber:innen fällen ihre finale Entscheidung auf Basis dieser Gutachten. Zusätzlich begutachtet mindestens eine Person aus der Herausgeber:innengruppe jeden Beitrag unter Verwendung derselben Kriterien wie im Fragebogen. Entscheidungen über die Publikation werden im Konsens gefällt. Alle Einreichenden erhalten die anonymisierten qualifizierten Einschätzungen der externen Gutachtenden. Darüber hinaus erhalten sie – sofern zutreffend – verbindliche Auflagen, wenn im vorliegenden Manuskript kleinere oder größere Revisionen vorzunehmen sind, damit die Beiträge veröffentlicht werden können. Im Falle einer Überarbeitung prüfen die Herausgeber:innen, ob die Änderungen berücksichtigt wurden. Auf dieser Basis wird dann die finale Entscheidung gefällt, ob ein überarbeiteter Artikel publiziert wird oder aber final abgelehnt wird.

      Die Manuskripte von Buchrezensionen durchlaufen kein double-blind Peer Review. Sie werden aber durch die Herausgebenden begutachtet, die dann im Konsens über die Publikation des Beitrags entscheiden. Ist eine Überarbeitung notwendig, wird analog zum Review-Prozess für Artikel (s.o.) verfahren.

    • Ethische Fragen zu Forschungspraktiken

      Das ÖJS folgt dem  European Code of Conduct for Research Integrity (S. 11-12) in folgenden Punkten:

      Für jeden, der eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens beschuldigt wird, gilt bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung. Die Untersuchungen der Herausgebenden sind fair, umfassend und werden zügig durchgeführt, ohne die Genauigkeit, Objektivität oder Gründlichkeit zu beeinträchtigen. Die an der Untersuchung beteiligten Parteien melden alle Interessenkonflikte, die während der Untersuchung auftreten können. Es werden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Untersuchungen auch zu einem abschließenden Ergebnis führen. Die Untersuchungen werden zum Schutz der Beteiligten vertraulich durchgeführt. Personen, die eines Fehlverhaltens in der Forschung beschuldigt werden, werden umfassend über den bzw. die Vorwürfe informiert und erhalten ein faires Verfahren, um auf die Vorwürfe zu reagieren und Beweise vorzulegen.

      Die endgültige Bewertung und Entscheidung über Maßnahmen wird von den Herausgeber:innen auf der Grundlage der gesammelten Daten und einer zusätzlichen externen Blindprüfung getroffen. Die betroffene Person wird über das Verfahren und den vorgesehenen Zeitrahmen informiert.
    • Geistiges Eigentum

      Mit der Einreichung eines Manuskripts versichern Autor:innen den Herausgeber:innen des ÖJS, dass die Publikation noch nicht veröffentlicht ist oder an anderer Stelle zur Publikation angeboten wird. Alle Rechte gehen an den Verlag Beltz Juventa über, der zur Verwertung vollumfänglich berechtigt ist. Darüber hinausgehende Anfragen zur Nutzung sind daher an Beltz Juventa zu stellen.

      Weder die Herausgeber:innen noch Autor:innen des ÖJS erhalten ein Honorar. Gleichzeitig veröffentlicht Beltz Juventa das ÖJS elektronisch als Open Access Publikation unter der  Creative Commons Lizenz  CC BY NC ND. Damit können Autor:innen wie auch jede andere Person das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten, sofern die Bedingungen dieser Lizenz eingehalten werden: BY = Namensnennung, ND = Nicht kommerziell, NC = Keine Bearbeitungen). Das ÖJS erhebt keine Publikationskosten (keine Article Processing Charge).

    • Diskussionen und Korrekturen nach der Veröffentlichung

      Das ÖJS orientiert sich im Umgang mit Beschwerden und Einsprüchen sowie in Bezug auf Diskussionen und Korrekturen nach der Veröffentlichung an den COPE  Core Practices. Wenn geprüft werden muss, ob eine Veröffentlichung widerrufen werden muss, wendet das Journal die COPE  Retraction Guidelines an, die Teil der formalen COPE Policy sind. Das Summary der Guidelines, in der die Entscheidungskriterien festgelegt sind und definiert wird, wie die Rücknahme einer Publikation kenntlich gemacht wird, ist bindend