FB Sport- und Bewegungswissenschaft

Sonderregelung Verletzungen

Hinweise zu Ausnahmegenehmigungen für Prüfungsantritte innerhalb einer Lehrveranstaltung bei Verletzungen oder körperlichen Beeinträchtigungen

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Studierende können in begründeten Fällen, in denen eine Verletzung oder körperliche Beeinträchtung die zeitgerechte Ablegung von Prüfungen im Rahmen von einer Lehrveranstaltung verhindern, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung oder Nachteilsausgleich stellen.

Bitte beachten SIe UNBEDINGT vor der Antragstellung folgendes Merkblatt

Merkblatt zum Umgang mit Verletzungen

Nutzen Sie bitte nachstehendes Formular zur Antragstellung für eine Ausnahmengenehmigung (gilt nur für akute Verletzungen – s. Merkblatt
Formular Antrag auf Ausnahmegenehmigung Verletzung

Für einen Nachteilausgleich bei chronischen Verletzungen/Beeinträchtigungen (s. Merkblatt) wenden Sie sich bitte an die Abteilung für FGDD der PLUS

 

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