Der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen (Außerordentliches Studium)
richtet sich vor allem an Personen ohne Reifeprüfung.
Beachten Sie:
- Außerordentliche Studierende werden zu keinem bestimmten Studium zugelassen
- Prüfungen, die im Rahmen eines a.o. Studiums absolviert werden, können für ein ordentliches Studium in Österreich angerechnet werden, wenn Sie die Matura/Abitur bereits absolviert haben.
- Wenn Sie sich für ein a.o. Studium anmelden, sind Sie studienbeitragspflichtig, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Informationen über die Höhe finden Sie unter diesem Link
- Sie können in Österreich keine studentische Selbstversicherung beantragen oder ein vergünstigtes Busticket erwerben.
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Ohne Matura/Abitur/Reifezeugnis
Personen ohne Reifezeugnis können außerordentlich studieren, um
* die Zeit bis zum Erhalt des Reifezeugnisses zu überbrücken und kein Semester zu verlieren
* die Studienberechtigungsprüfung zu absolvieren
* aus Interesse Lehrveranstaltungen zu absolvieren -
Mit Matura/Abitur/Reifezeugnis
Personen mit Reifezeugnis können außerordentlich studieren, um
* Deutschkurse im Rahmen von VPLUS zu absolvieren, bevor Sie mit dem ordentlichen Studium beginnen dürfen
* aus Interesse Lehrveranstaltungen zu absolvieren