Stipendien der Universität Salzburg für Dissertant*innen zum Besuch von Tagungen/ Kongressen/Symposien/Workshops im Ausland

Art des Stipendiums

Die Universität Salzburg schreibt Stipendien für Dissertant*innen zum Besuch von Tagungen/ Kon­gressen/Symposien/Workshops im Ausland aus. Gefördert werden: Reisekosten, Nächtigungskosten, Tagungsgebühren. Es handelt sich dabei um Zuschüsse, nicht um Vollstipendien.

Zielgruppe:

Studierende im Doktoratsstudium an der Universität Salzburg, die keinen Dienstvertrag mit der Universität Salzburg haben.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  1. Aktives Doktoratsstudium an der Universität Salzburg und noch kein abgeschlossenes Doktorat von einer in- oder ausländischen Universität.
  2. Erfolgreiche Absolvierung von mindestens 2 Semestern des Doktoratsstudiums, bevor ein Stipendium zuerkannt wird.
  3. Aktive Teilnahme (eigener Vortrag, Referat, Posterpräsentation, Moderation, Tagungs- oder Sektionsleitung usw.)
  4. Dauer der Veranstaltung maximal eine Woche inkl. An- und Abreise
  5. Veranstaltungen mit überwiegendem Fortbildungscharakter wie z.B. Kurse, Summer Schools, usw. werden nicht gefördert.
  6. Lebensmittelpunkt in Österreich.
  7. Keine Finanzierung von Veranstaltungen im Land der Staatsbürgerschaft des Bewerbers/ der Bewerberin.
  8. Die Bewerber*innen dürfen keinen Dienstvertrag mit der Universität Salzburg haben (somit auch keine Förderung von Projektmitarbeitern und Lehrbeauftragten).
  9. Pro Bewerber*in kann ein Tagungsbesuch pro Studienjahr gefördert werden; insgesamt maximal zwei Veranstaltungen in einem Doktoratstudium.

Bewerbungsunterlagen:

  1. Antragsfomular
  2. Aktuelles Studienblatt.
  3. Studienerfolgnachweis
  4. Tagungs-, Kongress-, Workshopsprogramm
  5. Nachweis der Annahme des zu präsentierenden Beitrages durch den Veranstalter
  6. Abstract des Beitrages
  7. Vollständige Kostenaufstellung und Finanzierungsplan
  8. Bestätigung der an der Fakultät zuständigen Stelle, dass der Tagungsbesuch als Sonderleistung gemäß Doktoratsstudienplan genehmigt wird
  9. Empfehlungsschreiben des Dissertationsbetreuers.

Gefördert werden:

Reisekosten, Nächtigungskosten, Tagungsgebühren.

Das Stipendium wird nach der Reise und nach Vorlage der Belege ausbezahlt. Die Abrechnung erfolgt nach der Reiserichtlinie der Universität Salzburg (Mitteilungsblatt Nr. 248 vom 01.03.2022). Es werden Zuschüsse zu den genannten Kosten gewährt; keine Vollstipendien.

Andere Kosten werden nicht gefördert, wie z.B.: Verbrauchs- und Labormaterial, EDV-Hard- und Software, Literatur, Kommunikationskosten usw.

Einreichtermine

Termine: 31. Jänner, 30. Juni.

Datenschutzinformation über Mobilitätsprogramme

Zu weiteren Informationen bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unsere Datenschutzinformationen HIER

Einreichstelle:

Abteilung für Internationale Beziehungen, Paris Lodron Universität Salzburg

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:

Dott.ssa Elona Memisha-Schnappinger
Koordinatorin für Incoming und Outgoing Studierende weltweit
Abteilung für Internationale Beziehungen
Sigmund-Haffner-Gasse 18, 2. Stock
A – 5020 Salzburg
Tel.: +43-(0)662-8044-2043
E-Mail:
Web: Auslandsstipendien der PLUS