Finanzielles
(Ausgenommen Mobilitäten ins Vereinigte Königreich. Informationen hierzu finden Sie hier)
Studierende, die im Rahmen von Erasmus+ einen Studienaufenthalt absolvieren, erhalten neben dem Erlass der Studiengebühren im Ausland einen Erasmus+ Zuschuss. Es handelt sich dabei um ein Teilstipendium zur Abdeckung der Mehrkosten aufgrund des Auslandsaufenthaltes. Der Erasmus+ Zuschuss wird ausschließlich von der Abteilung Internationale Beziehungen ausbezahlt.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur finanziellen Unterstützung während Ihres Erasmus+ Aufenthalts:
- Erasmus+ Zuschuss (inkl. Reisekosten-Zuschuss; Zero Grant)
- Finanzielle Top-ups
- Top Up: Studierende mit Kind
- Top Up: Studierende mit Behinderung
- Top Up: Studierende mit chronischer Krankheit
- Inklusionsunterstützung
- BezieherInnen von Studienbeihilfe
- Erlass Studiengebühren
Erasmus+ Zuschuss
Studierende der PLUS erhalten folgende Erasmus-Förderung:
- individuelle Unterstützung für die Zeit des Studiums, die physisch an der Gasteinrichtung verbracht wird (monatlicher Satz auf der Grundlage einer Berechnung pro Tag).
Die Programmländer sind in drei Ländergruppen unterteilt, wie im Programmleitfaden der Europäischen Kommission definiert. - Reisekostenzuschuss > Die Höhe des Reisekostenzuschusses hängt von der zurückgelegten Entfernung ab, die mit Hilfe des Entfernungsrechners (Start: Adresse der Heimathochschule, Ende: Adresse der Partnerhochschule) und dem Verkehrsmittel berechnet wird (siehe Overview Erasmus+ grants Call 2024). In der Regel sollten Teilnehmer*innen, die weniger als 500 km reisen, emissionsarme Verkehrsmittel benutzen.
HINWEIS:
Die Finanzierung aus Erasmusmitteln richtet sich nach dem zur Verfügung stehenden Budget!
Die Mobilität von Studierenden zu Studienzwecken ist unter folgenden Bedingungen förderfähig:
- für die Dauer des Studiums an der Gasthochschule > beachten Sie die Vorlesungszeit, nicht die Semesterdaten!
- derzeit für maximal 5 Monate (d. h. 150 Tage) im Rahmen der Vorlesungszeit
- zusätzliche Mobilitätstage (falls nachgewiesen) werden von Erasmus+ nur mit zero-grant abgedeckt (keine zusätzliche Finanzierung) > Details zero-grant siehe unten
- Förderung nur für ein Semester pro Student und Studienjahr (keine Verlängerung möglich).
Der Erasmus+ Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt: 70% bei Antritt des Aufenthalts und 30% nach dem Aufenthalt. Die Abrechnung erfolgt tagesgenau.
Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung der 2. Rate des Erasmus+ Stipendiums erst nach Einreichung und Prüfung der Abschlussunterlagen NACH Aufenthalt erfolgt.
Grundsätzlich sind 30 ECTS pro Semester zu erbringen, wenigsten aber 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat, die an der Heimatuniversität anerkannt werden. Die Rückforderungsgrenze für den Zuschuss ist abhängig von der Aufenthaltsdauer; wenn Sie nicht mindestens 3 ETCS pro Aufenthaltsmonat erbringen, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden. Dabei zählen die an der Universität Salzburg anerkannten ECTS!
Erläuterung Erasmus+ Zero-Grant:
- Erasmusaufenthalt ohne finanziellen Zuschuss unter Beibehaltung des Erasmusstatus (z.B. Befreiung von Studiengebühren)
- Die Differenz zwischen tatsächlicher Aufenthaltsdauer (Mobilitätsphase) und finanziell geförderter Aufenthaltsdauer (Erasmus-Förderzeitraum) wird als Zero Grant-Zeitraum bezeichnet
-
Zero-Grant Zeitraum:
> zählt zur allgemeinen Erasmus- Mobilitätsphase
> wird auf insgesamt verfügbaren Erasmus-Förderzeitraum von 12 (bzw. 24) Monaten pro Studienphase angerechnet
> muss mit ECTS abgedeckt sein (3 ECTS/Monat) -
Beispiel: E+ Auslandsaufenthalt geplant für 6 Monate (= Mobilitätsphase), davon 5 Monate gem. E+ Richtlinien gefördert durch PLUS (= Erasmus-Förderzeitraum) und 1 Monat zero grant (= zero grant Zeitraum)
> gesamte Mobilitätsphase als Erasmus-Aufenthalt erfasst
> Nachweise müssen für gesamte Mobilitätsphase (= 6 Monate) erbracht werden: Aufenthaltsbestätigung; ECTS-Nachweise (mind. 3 ECTS/Monat anerkannt an der PLUS)
Finanzielle Top-Ups
Zusätzlich zum Erasmus+ Zuschuss können weitere finanzielle Förderungen (Top-Ups) für benachteiligte Gruppen beantragt werden:
- a) für Studierende mit Kind(ern), die das Kind bzw. die Kinder auf den Erasmus+ Aufenthalt mitnehmen.
- b) Studierende mit einer Behinderung
- c) Studierende mit einer chronischen Krankheit (physisch oder psychisch), wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Heimatland).
Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie das top-up „Geringere Chancen – Fewer Opportunities“ in Höhe von 250 EUR zusätzlicher Erasmus+ Förderung pro Monat (tageweise aliquot berechnet) beantragen. ACHTUNG: Die Antragsstellung findet im Zuge der Bewerbung für das E+ Stipendium statt. Eine rückwirkende Beantragung des Top-ups ist nicht möglich!
Als Nachweise für das Top-up können folgende Dokumente herangezogen werden:
a) Geburtsurkunde, ggf. Nachweise über die Obsorge, Nachweis über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder im Gastland
b) bei Behinderung: Behindertenpass oder ein anderer Nachweis
c) bei chronischer Krankheit: ärztliches Attest und ein Nachweis über die entstehenden Mehrkosten, im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland, z.B. ehrenwörtliche Erklärung der Studierenden oder andere Dokumente, die die Mehrkosten beweisen.
Inklusionsunterstützung
Darüber hinaus kann Inklusionsunterstützung beantragt werden, die die zusätzlichen finanziellen Kosten abdecken soll, die im Zusammenhang mit einer bestimmten persönlichen Situation im Rahmen des Erasmus+ Aufenthalts tatsächlich anfallen (v.a. Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen)
Welche Kosten können bei der Inklusionsunterstützung beantragt werden? Einige Beispiele (Auswahl):
• Reisekosten für für notwendige medizinische Kontrolluntersuchungen im Heimatland etc.
• Reise und Aufenthaltskosten für Persönliche Assistenz oder Begleitperson
• Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/innen und Mitschreibtutor/innen
• Versandkosten, Transportkosten etc.
Wichtig: Bei der Vorbereitung Ihres Erasmus+ Aufenthalts bitten wir Sie um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen. Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich an das International Office. Ein Antrag auf Inklusionsunterstützung mit einer detaillierten Kostenaufstellung muss mindestens acht Wochen vor Beginn der Mobilität an die Nationalagentur geschickt werden.
Bezieher*innen von Studienbeihilfe
Bezieher*innen von Studienbeihilfe können bei der Stipendienstelle auch einen Antrag auf Beihilfe zum Auslandsstudium stellen („Auslandsbeihilfe„). Der gleichzeitige Bezug von Beihilfe für das Auslandsstudium und Erasmus+ Zuschuss für denselben Aufenthalt ist seit dem Studienjahr 2019/20 erlaubt. Hier finden Sie Informationen zur Höhe der Auslandsbeihilfe sowie des Reisekostenzuschusses.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Bezieher*in von Auslandsbeihilfe nach Abschluss des Auslandsaufenthalts einen Leistungsnachweis bei der Stipendienstelle einreichen müssen (auch hier gilt die Mindestanforderung von 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat), da Sie ansonsten die gesamte Auslandsbeihilfe zurückzahlen müssen. Die Studienbeihilfe („Inlandsbeihilfe“) selbst ist davon nicht betroffen.
Studiengebühren
Während des Erasmus+ Aufenthalts sind Sie an der Universität Salzburg und an der Gastuniversität von Studiengebühren befreit.
Achtung: Sie müssen aber auch während des Auslandsaufenthalts unbedingt fristgerecht (!) den ÖH-Beitrag einzahlen – ansonsten werden Sie exmatrikuliert!
Manche Gastuniversitäten erheben von den Erasmus+ Incomings Beträge, die dem ÖH-Beitrag ähnlich sind – von diesen Beiträgen können Sie nicht befreit werden.
Eine Beurlaubung an der Universität Salzburg ist während eines Auslandssemesters nicht möglich. Studierende, die gleichzeitig an mehreren Universitäten studieren, müssen den geplanten Auslandsaufenthalt jedenfalls jeder anderen Universität melden, wenn sie die Zulassung aufrechterhalten wollen.
Die Befreiung von Studiengebühren gilt nur für die Zeit des Auslandsaufenthaltes. Ein innerhalb dieses Zeitraumes absolvierter Auslandsaufenthalt führt nicht zu einer späteren Befreiung von Studiengebühren.
Ein Erasmus+ Auslandsaufenthalt verlängert die Anzahl der Toleranzsemester nicht! Nach Absolvierung der Mindeststudienzeit + 2 Toleranzsemestern ist der Studienbeitrag zu zahlen.
Für BezieherInnen der österreichischen „Studienbeihilfe“ kann unter gewissen Voraussetzungen und bei rechtzeitiger Bekanntgabe eine Verlängerung der Toleranzsemester beantragt werden. Ansprechpartner dafür ist die Stipendienstelle
Der Bezug von Familienbeihilfe hingegen könnte aufgrund eines Erasmus+ Aufenthalts möglicherweise um ein Semester verlängert werden. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt beim Finanzamt!
Sonstige hilfreiche Links für Studierende mit körperlichen, mentalen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen:
- Universität Salzburg – Abteilung FGDD – Family, Gender, Disability & Diversity
- Österreichische Hochschüler*innenschaft – Referat für Barrierefreiheit
- Psychologische Studierendenberatung Salzburg
- InclusiveMobility ist eine Online-Plattform, in der Hochschuleinrichtungen ihre Angebote für beeinträchtigte Studierende beschreiben
Datenschutz
Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet, als dies für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.