Warum Erasmus+?
- EU-Förderung für Auslandsaufenthalte an Erasmus-Partneruniversität zu Studienzwecken von zwei bis zwölf Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD);
nur für Diplomstudierende: bis zu 24 Monate (auslaufend) - Studierende können mehrere Auslandsaufenthalte pro Zyklus kombinieren, solange die Gesamtlänge 12 Monate (bzw. Diplom 24 Monate) nicht überschreitet – unabhängig von Typ (Studienaufenthalt, Praktika) und Anzahl der Mobilitäten
- Erlass der Studiengebühren an Partneruniversität und der Universität Salzburg (PLUS) für die Dauer des Aufenthaltes
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Bewerbung um einen Erasmus+ Platz:
- ordentliches Studium an der Paris Lodron Universität Salzburg (BA, MA, PhD, Diplom)
- für BA-Studierende: zum Zeitpunkt des Antritts mindestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung
- MA-Studierende: ab 1. Semester, sofern relevante Vorstudien erfolgreich absolviert
- Sprachkenntnisse (je nach Platz, mindestens B1)
- institutsinterne Kriterien ( je nach Studienrichtung; z. B. Studienfortschritt, Motivation – erfahren Sie bei den zuständigen Erasmus-KoordinatorInnen am Fachbereich)
- persönliches Kontingent an Erasmus+ Mobilitätsmonaten noch nicht ausgeschöpft
- entsprechendes Studium an der Universität Salzburg darf während des Erasmus+ Studienaufenthalts nicht abgeschlossen werden
- Wichtig: ÖH–Beitrag auch für das geplante Auslandsemester einbezahlen, sonst erfolgt automatisch Exmatrikulation
- ACHTUNG: Mobilität ins Heimatland nur förderbar wenn
- mehr als 200km Distanz zwischen Salzburg als Heimathochschule und dem Ort der Partnerhochschule liegen
- aktueller Nachweis über Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich
Achtung: Sie können sich nur für Erasmus+ Plätze einer Studienrichtung bewerben, für die Sie zugelassen sind.
Bei Erasmus+ Aufenthalten wird von einem Vollzeitstudium im Ausland ausgegangen – Studienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS pro Semester sind gem. Erasmus+ Richtlinien empfohlen.
Jedenfalls müssen für eine Förderung mindestens 3 ETCS pro Aufenthaltsmonat mit dem Zeugnis (Transcript of records) der Gastinstitution im Ausland nachgewiesen werden. Ein Nachweis über die Anerkennung an der Heimatuniversität (= Universität Salzburg) ist der Abteilung Internationale Beziehungen mit dem Anerkennungsbescheid der PLUS einzureichen! Die detaillierten Bedingungen (z.B. Rückforderungsgrenze für den Erasmus+ Zuschuss) sind Bestandteil der Vereinbarung. Nähere Infos dazu unter „Finanzielles“.
„Programmstudierende“ sind Studierende, die innerhalb genehmigter Studierendenmobilitäten im Rahmen eines bewilligten Hochschulvertrages am ERASMUS+ Programm teilnehmen. Die Förderung von Auslandsaufenthalten ist im Rahmen eines Vollzeitstudiums sowie zur Vorbereitung und Durchführung von Master-/Diplomarbeiten und Dissertationen möglich. Nicht förderbar sind Aufenthalte nach der Promotion.
Nutzen Sie auch die bereitgestellten Informationen der Nationalagentur Österreich
Bildung Erasmus+ auf der OeAD Webseite.
Aufenthaltsdauer
In jedem Level (Bachelor, Master, Doktorat) sind Erasmus+ Aufenthalte von 2 bis maximal 12 Monate möglich, unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt, Praktika) und Anzahl der Mobilitäten. Diplomstudierende können 2 bis 24 Monate im Ausland mit Erasmus+ verbringen.
Die Mindestaufenthaltsdauer für einen geförderten Erasmus+ Aufenthalt beträgt 60 Tage (= 2 Monate).
Die finanzielle FÖRDERDAUER aus Erasmusmitteln richtet sich nach dem zur Verfügung stehenden Budget!
Studierenden werden Semesterplätze (max. 5 Monate) zur Verfügung gestellt. Verlängerungen bestehender Aufenthalte sind nicht möglich bzw. in Ausnahmfällen nach rechtzeitiger Rücksprache mit der Abteilung für Internationale Beziehungen.
Bei einer Bewerbung können Sie selbst entscheiden, ob Sie den Aufenthalt im Wintersemester oder Sommersemester absolvieren möchten. Wie lange der Aufenthalt tatsächlich dauert, hängt von den Vorlesungszeiten der Gastuniversität ab. Recherchieren Sie, ob im gewünschten Semester ausreichend passende Kurse angeboten werden und ob die Semesterdaten der Gastuniversität mit dem Studium an der Universität Salzburg kompatibel sind. Förderfähig ist die Dauer des Aufenthaltes zu Studienzwecken – als möglicher Förderzeitraum sind Vorlesungszeiten an der Gastinstitution in Betracht zu ziehen (Nicht: Semesterdauer).
Die konkrete Dauer der finanziellen Förderung (ggf. in Kombination mit Zero Grant) wird von der Paris Lodron Universität Salzburg (PLUS) für jedes akademische Jahr basierend auf dem für die PLUS verfügbaren Erasmus+ Budget neu festgelegt. Aktuell beträgt der finanziell geförderte Zeitraum zu Studienzwecken max. 5 Monate.
Die Mobilität von Studierenden zu Studienzwecken ist unter folgenden Bedingungen förderfähig:
- für die Dauer des Studiums an der Gasthochschule > beachten Sie die Vorlesungszeit, nicht die Semesterdaten!
- derzeit für maximal 5 Monate (d. h. 150 Tage) im Rahmen der Vorlesungszeit
- zusätzliche Mobilitätstage (falls nachgewiesen) werden von Erasmus+ nur mit zero-grant abgedeckt (keine zusätzliche Finanzierung)
- Förderung nur für ein Semester pro Student und Studienjahr (keine Jahresaufenthalte möglich bzw. in Ausnahmfällen nach rechtzeitiger Rücksprache mit der Abteilung für Internationale Beziehungen).
Bei mehreren Aufenthalten im Rahmen von Erasmus+ Programmen (Erasmus+ Studienaufenthalte, Erasmus+ Praktika und Erasmus+ International Mobility) darf das persönliche Kontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus (BA/MA/PhD) nicht überschritten werden. Bei Diplomstudien gibt es ein Kontingent von 24 Monaten.
Datenschutz
Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet, als dies für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.