LEISTUNGSSTIPENDIEN AN DER RWW-FAKULTÄT

 

Gesetzliche Grundlagen: §§ 2ff. (begünstigter Personenkreis), § 18f. (Anspruchsdauer, Verlängerungsgründe) sowie §§ 57ff (Leistungsstipendien) des Studienförderungsgesetzes idgF


Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung von hervorragenden Studienleistungen, welche innerhalb einer vorgegebenen Frist erbracht wurden. Die Ausschreibung der Leistungsstipendien erfolgt einmal jährlich im Mitteilungsblatt der Universität Salzburg. Diese Ausschreibung kann u.a. auf dieser homepage eingesehen werden und hängt auch vor dem Prüfungsreferat aus.

Neben den allgemeinen Voraussetzungen wie die Einhaltung der Regelstudiendauer (in einem Studium bzw. in einem Studienabschnitt) und Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung (s.u.) müssen insbesondere die in der Ausschreibung formulierten besonderen Ausschreibekriterien erfüllt werden. In diesen werden die im Regelfall in einem Studienjahr zu erbringenden Prüfungsnachweise festgelegt. Auf dieser homepage findet sich regelmäßig ein Überblick über die in einem Studienjahr geforderten Prüfungsnachweise, unterteilt nach Studienrichtung und Studienabschnitt.

Die Regelstudiendauer bemisst sich stets nach der in einem Studienabschnitt (im Bachelorstudium, Masterstudium sowie Doktoratsstudium im gesamten Studium) vorgesehenen Regelstudiendauer zusätzlich eines Toleranzsemesters. Gemäß § 19 StudFG kann aus wichtigen Gründen eine Verlängerung der Anspruchsdauer bei entsprechenden Nachweisen beantragt werden.

Anspruchsberechtigt sind Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft sowie gemäß § 4 StudFG Gleichgestellte und Staatenlose.

Ein Leistungsstipendium darf die Höhe von € € 750,– nicht unterschreiten sowie € € 1.500,– nicht überschreiten.

Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Leistungsstipendiums.

Die Vergabe erfolgt durch den Herrn Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät nach Anhörung des Beirates und der Studierendenvertreter*innen.

Die Mitteilung über die Entscheidung erfolgt stets schriftlich.

Der Antrag ist im Prüfungsreferat der RWW-Fakultät bis 31. Oktober 2024 einzubringen. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den folgenden beiden Formularen:

ACHTUNG: Anträge können nur persönlich oder mittels Post eingebracht werden.