INFORMATIONEN ZUM STUDIENABSCHLUSS
PRÜFUNGEN UND STUDIENABSCHLUSS
Gemäß § 62 Abs 3 UG 2002 sind Studierende, die im vorangegangenen Semester zum Studium zugelassen waren, ohne weitere Inskription berechtigt, im Wintersemester bis 31. März und im Sommersemester bis 31. Oktober Prüfungen abzulegen und das Studium abzuschließen.
MASTERPRÜFUNGSZEUGNIS UND BESCHEID
Wenn alle die im Studienplan des Masterstudiums Recht und Wirtschaft vorgesehenen Prüfungen positiv absolviert wurden und die positive Beurteilung der Masterarbeit vorliegen wird das Masterprüfungszeugnis und der Bescheid, mit welchem der akademische Grad verliehen wird, ausgestellt. Nach Fertigstellung werden die Dokumente mit elektronischer Amtssignatur an die Studierendenmailadresse versendet.
Bitte kontrollieren Sie vor Studienabschluss in der Studierendenkartei in PLUSonline Ihre persönlichen Daten zum Beispiel ob eine eventuelle Namensänderung, ein eventuell vorhandener zweiter Vorname oder auch ein bereits früher verliehener akademischer Grad aufscheinen. Die dort vorhandenen Angaben werden automatisch auf den Verleihungsbescheid übernommen. Richtigstellungen bzw. Ergänzungen müssen in der Studienabteilung beantragt werden.
FEIERLICHE SPONSION
Auf Wunsch kann man an der Sponsionfeier teilnehmen. Zu diesem feierlichen Abschluss des Studiums kann man sich über die Abteilung Kommunikation & Fundraising anmelden.