DOKTORATSTUDIUM RECHTSWISSENSCHAFTEN
Zielsetzung im Doktoratsstudium Rechtswissenschaften ist insbesondere die Befähigung der Weiterentwicklung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit. Nachweis hierzu ist die Abfassung einer Dissertation als eigenständige wissenschaftliche Leistung. Davon ausgehend baut das rechtswissenschaftliche Doktorat auf den im Diplomstudium Rechtswissenschaften gewonnenen wissenschaftstheoretischen Kenntnissen auf und dient der Vertiefung in spezielle Fächer bei gleichzeitiger methodischer Perfektionierung.
Die Regelstudiendauer beträgt 6 Semester, bei Abschluss wird der akademische Grad Doktor/Doktorin der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) verliehen.
- Studienplan für das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften Version 2023 (gültig mit 01.10.2023)
Bitte beachten Sie die Regelungen zur Zulassung zum Doktoratsstudium Rechtswissenschaften (Version 23W) nach § 1a.
Formular Betreuungszusage und weitere Informationen zum Doktoratsstudium - Informationsplattform für Doktoratsstudierende der PLUS
ANMELDUNG DER DISSERTATION
- Angemeldete Dissertationsthemen im Doktoratsstudium Rechtswissenschaften (ab 2017)
- Richtlinie für die Abfassung einer Disposition
- Leitfaden für die Anmeldung der Dissertation
- Link für die Anmeldung der Dissertation – PLUS Abschlussarbeiten-Verwaltung (PAAV)
- Formular für die Anmeldung der Dissertation (ebenfalls in der PLUS Abschlussarbeitenverwaltung hochzuladen)
- Antrag auf Erbringung der Sonderleistungen
- Förderungsstipendium für die Abfassung einer wissenschaftlichen Arbeit (wie Dissertation)
EINREICHUNG DER DISSERTATION
- Leitfaden für die Einreichung und Beurteilung der Dissertation
- Leitfaden für den Druck von Abschlussarbeiten
- Richtlinie für die Dissertationsverteidigung (defensio)