DIPLOMSTUDIUM RECHTSWISSENSCHAFTEN
Im Zentrum des Diplomstudiums Rechtswissenschaften steht eine solide Ausbildung in allen juristischen Schlüsselqualifikationen, die es den Absolvent(inn)en ermöglicht, sich auf der Grundlage eines gesicherten Grundwissens und methodischer Kompetenz in alle Rechtsgebiete einzuarbeiten. Diese Schulung in juristische Schlüsselqualifikationen erfolgt durch eine intensive Beschäftigung mit allen Kernfächern des geltenden Rechts (Privatrecht, öffentliches Recht, Strafrecht), die in aufbauender Weise durch alle drei Studienabschnitte hindurch gelehrt und studiert werden. Sie wird durch die Vermittlung der Grundkenntnisse in allen übrigen Rechtsfächern ergänzt.
Die Regelstudiendauer beträgt 8 Semester, bei Abschluss wird der akademische Grad Magistra/Magister der Rechtswissenschaften (Mag. iur.) verliehen. Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Studieninteressierte deren Erstsprache nicht Deutsch ist müssen die Sprachkenntnisse durch definierte Urkunden nachweisen oder eine Ergänzungsprüfung ablegen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Studienabteilung.
Berufsbilder: Öffentlicher Dienst, Richter, Staatsanwalt, Notar, Anwalt, Privatwirtschaft (wie z.B. Bank- und Versicherungswesen)