Anerkennungen von Prüfungen (§ 78 UG idgF):
Positiv beurteilte Prüfungen, die ordentliche Studierende an einer anerkannten Bildungseinrichtung abgelegt haben, können auf Antrag der/des ordentlichen Studierenden anerkannt werden, soweit sie den Prüfungen des jeweiligen Studiums an der Universität Salzburg gleichwertig sind.
Bei einem Anerkennungsverfahren handelt es sich um ein gesetzliches Verfahren im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991. Daher gelten in diesem Verfahren viele Formvorschriften, wie z.B., dass ein Bescheid erst mit seiner Zustellung (Abholung) erlassen (wirksam) ist und die anerkannten Prüfungen eingetragen werden können.
Gemäß § 78 Abs. 10 Universitätsgesetz 2002 idgF kann ein Anerkennungsverfahren bis zu zwei Monate dauern. In der Regel dauert ein Anerkennungsverfahren an der RWW-Fakultät zwei bis drei Wochen.
Es bedarf einer formellen Antragstellung, um das jeweilige Verfahren einleiten zu können.
Zum Ablauf:
- Eine Anerkennung ist erst nach gültiger Inskription an der Universität Salzburg möglich!
- Einsendung des Anerkennungsantrags und der Leistungsnachweise (mit elektronischer Amtssignatur oder versehen mit Unterschrift und Stempel der ausstellenden Bildungseinrichtung) per E-mail an
- Ausstellung des Bescheides durch die Rechtsabteilung