Für Studien mit englischer Unterrichtssprache
Studieninteressierte, die sich für ein Masterstudium mit englischer Unterrichtssprache interessieren, müssen die Sprachkenntnisse durch definierte Urkunden nachweisen oder alternativ reicht auch der Nachweis der englischen Kenntnisse im Ausmaß vom Niveau C1 oder höher im Maturazeugnis.

Für Studien mit deutscher Unterrichtssprache
Studieninteressierte deren Erstsprache nicht Deutsch ist und sich für ein deutschsprachiges Masterstudium interessieren, müssen die Sprachkenntnisse durch definierte Urkunden nachweisen.

Sollte der Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache nicht erbracht werden können, muss eine Ergänzungsprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung ist im Rahmen des Besuchs eines dafür eingerichteten Universitätslehrgangs (Vorstudienlehrgang VPLUS) abgelegt werden. Um zu dieser Ergänzungsprüfung angemeldet werden zu können, müssen Sie einen Antrag zu einem Studium an der PLUS stellen und zu diesem Zeitpunkt deutsche Sprachkenntnisse im Ausmaß vom Niveau A2 vorweisen.

Studienwerber*innen, die bereits im Besitz eines Zulassungsbescheides sind, sind berechtigt am Vorstudienlehrgang zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen (VPLUS) teilzunehmen. Detailinformationen zu diesem Universitätslehrgang an der Paris Lodron Universität Salzburg finden Sie unter diesem Link zum Sprachenzentrum.

Wichtiger Hinweis: Mit dem Besuch dieses Vorstudienlehrganges kann von den Aufenthaltsbehörden ein „Studenten-Visum“ (= Aufenthaltstitel Studierender) erteilt werden. Informationen zum Aufenthaltstitel erteilt das Magistrat Salzburg – Amt für öffentliche Ordnung.

Kontakt
Magistrat Salzburg – Amt für öffentliche Ordnung
Schwarzstraße 44
5020 Salzburg

Unter folgendem  Link zum Mitteilungsblatt finden Sie alle erforderlichen Sprachniveaus und Nachweise.