Stipendien an der Katholisch-Theologischen Fakultät
LEISTUNGSSTIPENDIEN
Leistungsstipendien an der Paris Lodron Universität Salzburg für das Studienjahr 2023/24: Mitteilungsblatt
Höhe des Leistungsstipendiiums: € 750 bis € 1.500,-
1. Antragstellung:
Der an den Vizerektor für Lehre und Studium zu richtende Antrag auf ein Leistungsstipendium muss bis zum 31. Oktober 2024 im jeweiligen Fakultätsbüro unter Beilage aller zur Beurteilung des Studienerfolges erforderlichen Nachweise eingebracht werden.
2. Allgemeine Voraussetzungen:
- a) Einhaltung der Anspruchsdauer (gesetzliche Mindeststudiendauer und ein Toleranzsemester pro Studium bzw. pro Abschnitt; § 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG);
- b) Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen bzw. wissenschaftlichen Arbeiten nicht schlechter als 2,00;
- c) österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung im Sinne des § 4 StudFG;
- d) Zulassung als ordentliche*r Hörer*in im Leistungszeitraum;
- e) Erfüllung der besonderen Ausschreibebedingungen (siehe Punkt 3).
3. Besondere Ausschreibebedingungen:
- a) Es zählen nur die im Studienjahr 2023/24 (das ist zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2024) positiv abgelegten Prüfungen bzw. approbierten wissenschaftlichen Arbeiten. Einzureichen sind nur Prüfungen, die für den Abschluss des Studiums oder Studienabschnittes erforderlich sind.
- b) Anerkannte Prüfungen: Bei auswärtig abgelegten Prüfungen muss das Datum der Beurteilung im Leistungszeitraum liegen. Interne Anerkennungen werden nicht berücksichtigt.
- c) Bachelorstudien: 50 ECTS Lehrveranstaltungs-/Fachprüfungen: ND ≤ 2,00
- d) Masterstudien:
Variante a) 50 ECTS Lehrveranstaltungs-/Fachprüfungen: ND ≤ 2,00.
Variante b) 50 ECTS inkl. Masterarbeit und Masterprüfung: Masterarbeit: Note „Sehr gut“ + Masterprüfung: Note „Sehr gut“ oder „Gut“; ergänzend auf 50 ECTS sind Lehrveranstaltungs-/Fachprüfungen mit einem ND ≤ 2,00 nachzuweisen.
Variante c) 50 ECTS Lehrveranstaltungs-/Fachprüfungen aus Bachelor- und konsekutivem Masterstudium, wenn das Masterstudium an das Bachelorstudium innerhalb des Leistungszeitraums angeschlossen wird: ND ≤ 2,00 - e) Doktoratsstudien: Dissertation: Note „Sehr gut“ + Dissertationsverteidigung: Note „Sehr gut“ oder „Gut“
- g) Diplomstudium Katholische Fachtheologie:
Variante a) 50 ECTS Lehrveranstaltungsprüfungen: ND ≤ 2,00
Variante b) 21 ECTS Lehrveranstaltungsprüfungen: ND ≤ 2,00 + 5 ECTS Diplomprüfung:Note „Sehr gut“ oder „Gut“ + 24 ECTS Diplomarbeit: Note „Sehr gut“
4. Einreichung:
a) Ein Antrag kann nur persönlich oder mittels Post eingebracht werden.
b) Erforderliche Unterlagen:
- a) das entsprechende Formblatt: Formblatt
- Studienerfolgsnachweis (ohne Anerkennungen) der betreffenden Studienrichtung: Prüfungen im erforderlichen Mindestausmaß gem. Punkt 3, die für die Berechnung des Notendurchschnitts herangezogen werden sollen, müssen markiert werden
- das aktuelle Studienblatt
- Anerkennungsbescheide über auswärtig abgelegte Prüfungen (in Kopie)
- Nachweis über allfällige Studienzeitverzögerungen im Sinne des § 19 StudFG
- für gleichgestellte Ausläner*innen (mit Ausnahme EU-Bürger*innen) -> siehe Informationsblatt der jeweiligen Fakultät (siehe unten)
Der Antrag kann nur persönlich oder mittels Post im Fakultätsbüro eingebracht werden.
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2024
FÖRDERUNGSSTIPENDIEN
Förderungsstipendien zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten: Mitteilungsblatt
Höhe des Förderungsstipendiums: € 750,00 bis € 3.600,00
Die Bewerbung muss enthalten:
- a) das entsprechende Formblatt: Formular_Foerderungsstipendium-Antrag-2024
- b) das aktuelle Studienblatt
- c) inhaltliche Beschreibung der wissenschaftlichen Arbeit (Master- und Diplomarbeit, max. 1 Seite) bzw. Disposition (Dissertation). (Wichtig: Die wissenschaftliche Arbeit muss im PAAV (PLUS Abschlussarbeiten-Verwaltung) angemeldet und von dem/der Dekan/Dekanin genehmigt sein!)
- d) Zeitplan zur Fertigstellung der Arbeit
- e) Kostenaufstellung und Finanzierungsplan (mindestens in der Höhe von 750 €). Die beantragte Fördersumme darf die maximal mögliche Fördersumme von 3.600 € nicht überschreiten. EDV-Anschaffungen (z.B. Hardware) und Lebenserhaltungskosten werden nicht gefördert!
- f) Vorlage mindestens eines ausführlichen Gutachtens eines/einer in § 94 Abs. 2 UG 2002 genannten Universitätslehrers/Universitätslehrerin zur Kostenaufstellung und darüber, ob der/die Studierende auf Grund seiner/ihrer bisherigen Studienleistungen und der Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
- g) Verpflichtungserklärung des/der Studierenden, dem Dekan bzw. der Dekanin der jeweiligen Fakultät spätestens drei Monate nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums unter Vorlage aller Rechnungen bzw. Belege, Fahrtenbuch etc. vorzulegen.
- h) für gleichgestellte Ausländer/innen (mit Ausnahme EU-BürgerInnen) → Siehe Informationsblatt der jeweiligen Fakultät
- i) die Bewerbung ist an den Dekan bzw. die Dekanin der jeweiligen Fakultät zu richten (siehe auch Formblatt).
Ende der Bewerbungsfrist:
Sommersemester 2024: 10. Juni 2024
Wintersemester 2024/25: 31. Oktober 2024
Zusätzliche Informationen:
Informationsblatt der Katholisch-Theologischen Fakultät
WEITERE STIPENDIEN