Gleichstellung mit EU-EWR-Bürger*innen
Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem Nicht-EU-/EWR-Land können unter bestimmten Voraussetzungen EU-/EWR-Bürger*innen bezüglich des Studienbeitrags gleichgestellt werden. Durch die Gleichstellung gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU-/EWR-Bürger*innen.
Personen, die von der Personengruppenverordnung betroffen sind oder denen aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie für Österreicher*innen, können einen Antrag auf Gleichstellung stellen.
Darüber hinaus können Studierende, die folgende Aufenthaltstitel/-bewilligungen haben, gleichgestellt werden:
Aufenthaltsbewilligungen:
- Selbstständige*r
- Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit
- Familiengemeinschaft
Aufenthaltstitel:
- Rot-Weiß-Rot Karte
- Rot-Weiß-Rot Karte plus
- Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“
- Daueraufenthalt EU (ausgestellt in Österreich)
!!! ACHTUNG: Die Gleichstellung mit der „Aufenthaltsbewilligung – Student“ gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 64 NAG kann nur in Verbindung mit Nachweisen der Personengruppenverordnung erfolgen !!!
Ordentlich Studierende schicken den Antrag auf Gleichstellung bitte mit ihrem Aufenthaltstitel in gut leserlicher Qualität an die Studienabteilung. Hier gehts zum Kontaktformular und unter folgendem Link finden Sie den Antrag auf Gleichstellung