Zulassungsinformationen zum Diplom- oder Bachelorstudium © Luigi Caputo

 

Für Studieninteressierte mit einer österreichischen oder deutschen Staatsbürgerschaft oder der eines EU-/EWR-Mitgliedstaates muss eine der folgenden Bedingungen immer erfüllt sein:

  • Reifeprüfung (Matura/Abitur) oder Berufsreifeprüfung
  • Studienberechtigungsprüfung für ein gewähltes Studium an einer Universität (nähere Informationen dazu unter folgendem Link: Studienberechtigungsprüfung
  • gleichwertiger ausländischer Bildungsnachweis
  • Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten in-  oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (zB Pädagogische Akademie, Fachhochschule etc)
  • IB-Diploma nach den Bestimmungen der „International Baccalaureate Organization“
  • Europäisches Abiturzeugnis
  • Fachgebundene Hochschulreife aus Deutschland: diese berechtigt in Österreich zum Studium der gleichen Studiengänge, die explizit im Zeugnis aufgeführt sind

ACHTUNG: Die Fachhochschulreife aus Deutschland berechtigt in Österreich NICHT zu einem Studium an der Universität.

In Österreich gibt es keinen Numerus Clausus.

Wenn Sie Ihren Abschluss an einer Schule außerhalb des EU-/EW-/CH-Raumes erlangt haben, lesen Sie bitte die Informationen für Internationale Studierende durch.

Darüber hinaus gibt es besondere Zulassungsvoraussetzungen, die zusätzlich zur Reifeprüfung entweder vor Beginn oder während des Studiums zu erbringen sind. Für weitere Informationen, klappen Sie bitte auf.

Zusatzprüfungen

  • Biologie

    Um die Bachelorstudien Biologie und Geologie oder das Unterrichtsfach Biologie belegen zu können, müssen Sie den Nachweis von mind. 4 Wochenstunden Biologieunterricht ab der 9. Schulstufe vor der Zulassung erbringen. Dies weisen Sie durch Vorlegen Ihrer Jahreszeugnisse und der Stundentafel im Maturazeugnis bei der persönlichen Einschreibung nach. Sollte der Nachweis nicht in ausreichendem Maße vorliegen, müssen Sie die Zusatzprüfung auf anderem Wege nachweisen, zB als Externistenprüfung oder als Ergänzungsprüfung an der PLUS.

  • Griechisch

    Bei einigen Studien ist Griechisch als Zusatzqualifikation vorgeschrieben. Diese Zusatzprüfung können Sie im Rahmen des Studiums an der PLUS ablegen oder sie entfällt, wenn Sie mindestens 10 Wochenstunden Griechisch ab der 8. Schulstufe an einer höheren Schule erfolgreich abgeschlossen haben. Dies weisen Sie durch Vorlegen Ihrer Jahreszeugnisse und der Stundentafel im Maturazeugnis bei der persönlichen Einschreibung nach.
    Vor der Zulassung: Bei manchen Studien müssen Sie den Nachweis Ihrer Griechischkenntnisse vor der Zulassung erbringen. Falls Sie dies nicht in ausreichendem Ausmaß können, müssen Sie die Zusatzprüfung auf anderem Wege nachweisen, zB als Externistenprüfung oder als Ergänzungsprüfung.
    Während des Studiums: Bei den meisten Studien können Sie Griechisch im Rahmen des Studiums (bei Diplomstudien bis zum Ende des ersten Abschnitts) nachholen. Diese Zusatzprüfung darf nicht die letzte Prüfung des Studiums (bzw. des Abschnitts) sein.

  • Latein

    Latein:
    Bei einigen Studien ist Latein als Zusatzqualifikation vorgeschrieben. Diese Zusatzprüfung können Sie im Rahmen des Studiums an der PLUS ablegen oder sie entfällt, wenn Sie mindestens 10 Wochenstunden Latein an einer höheren Schule erfolgreich abgeschlossen haben. Dies weisen Sie durch Vorlegen Ihrer Jahreszeugnisse und der Stundentafel im Maturazeugnis bei der persönlichen Einschreibung nach.
    Vor der Zulassung: Bei einigen wenigen Studien müssen Sie den Nachweis Ihrer Lateinkenntnisse vor der Zulassung erbringen. Falls Sie dies nicht im ausreichenden Ausmaß können, müssen Sie die Zusatzprüfung auf anderem Wege nachweisen, zB als Externistenprüfung oder als Ergänzungsprüfung.
    Während des Studiums: Bei den meisten Studien können Sie Latein im Rahmen des Studiums (bei Diplomstudien bis zum Ende des ersten Abschnitts) nachholen. Diese Zusatzprüfung darf nicht die letzte Prüfung des Studiums (bzw des Abschnitts) sein.

 

Für folgende Studien müssen Sie ein Aufnahmeverfahren absolvieren

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