Würdigungspreis
des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Auszeichnung der besten Absolvent*innen von Diplom- bzw. Masterstudien. Höhe des Würdigungspreises: 3.000,-
Zugelassen:
Absolvent*innen von Diplom- bzw. Masterstudien
Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft, EWR-Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Drittstaatsangehörige und Staatenlose gemäß §4 StudFG
- Abschluss des Studiums im jeweils vorangegangenen Studienjahr,
- Überschreitung der gesetzlichen Studienzeit (Bachelor- und Masterstudium insgesamt) um nicht mehr als zwei Semester (Ausnahme: Mehrfachstudium, wenn in allen Studien ein ausgezeichneter Studienerfolg (siehe 4. und 5.) vorgewiesen werden kann: mögliche Überschreitung der gesetzlichen Studienzeit um 4 Semester)
- Ablegung aller Diplomprüfungen bzw. der Bachelor- und Masterprüfung mit Auszeichnung
(in keiner Prüfung darf eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Prüfungen muss die Beurteilung „sehr gut“ erteilt worden sein); - Bestbeurteilte, hervorragende Diplomarbeit / Masterarbeit
Vergabemodalitäten:
- pro Studienjahr vergeben
- vergebene Preise: im Regelfall 1
- die Kandidat*innen werden aufgrund der in den Prüfungsreferaten der einzelnen Fakultäten bzw. der School of Education aufliegenden Studienergebnisse ausgewählt
- Eine explizite Ausschreibung erfolgt nicht
- Eine Bewerbung ist daher nicht möglich
Hinweis:
Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Auch bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung des Preises bzw. auf eine gewisse Höhe des Preises