Diplomstudium der Rechtswissenschaften
Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Paris Lodron-Universität Salzburg dauert acht Semester. Es umfasst insgesamt 240 ECTS-Anrechnungspunkte.
Dieses Studium gliedert sich in drei Studienabschnitte, wobei jeder Abschnitt mit einer Diplomprüfung abgeschlossen wird. Der erste Abschnitt dauert ein Semester und umfasst 27 ECTS-Anrechnungspunkte, der zweite Abschnitt fünf Semester mit 153 ECTS-Anrechnungspunkten und der dritte Abschnitt zwei Semester mit 60 ECTS-Anrechnungspunkten.
Der erste Studienabschnitt enthält die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) und weitere Prüfungen. Er soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln. In diesem Abschnitt wird daher besonderes Augenmerk auf die Vermittlung von Grundlagenwissen sowie von methodischen Fragen gelegt. Die STEOP besteht aus zwei Grundkursen: „Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts“ sowie „Grundlagen und Methoden des Verfassungs- und Verwaltungsrechts“. Außerhalb der STEOP, aber ebenfalls im 1. Semester zu absolvieren sind Lehrveranstaltungsprüfungen aus „Grundlagen und Methoden des Strafrechts“, „Internationale Dimensionen des Rechts: Grundlagen und Methoden“ sowie „Einführung in die Rechtsphilosophie“.
Aufbauend auf das Basiswissen des ersten Studienabschnittes werden im zweiten Abschnitt vor allem die Inhalte des geltenden Rechts vermittelt. Zur Vorbereitung auf das ausschließlich in englischer Sprache unterrichtete und geprüfte Fach Public International Law (Völkerrecht) ist eine Lehrveranstaltung zu absolvieren, welche Basiskenntnisse in Legal English vermitteln soll. Eine spezielle Lehrveranstaltung zum Erlernen der wissenschaftlichen Arbeitstechnik für Juristen (zur Vorbereitung auf die im 3. Abschnitt zu erstellende Diplomarbeit) schließt den 2. Studienabschnitt ab.
Der dritte Studienabschnitt beinhaltet zunächst die Erstellung der Diplomarbeit, zu deren Zweck im gewählten Diplomarbeitsfach ein DiplomandInnenseminar zu absolvieren ist. Ferner dient der 3. Abschnitt einer spezialisierten Vertiefung der juristischen Kenntnisse im Rahmen von Fächerbündeln (Schwerpunktausbildung), dem Erwerb wirtschaftswissenschaftlicher Grundkenntnisse sowie der vertieften Auseinandersetzung mit rechtsphilosophischen Fragestellungen.
Studienplan: