Gastforscher*innen

Wissenschaftler*innen aus aller Welt kommen gerne an die Universität Salzburg, um sich in wissenschaftlichen Arbeitsgruppen auszutauschen oder ein gemeinsames Drittmittelprojekt zu planen.

Bei längeren Aufenthalten (ab drei Tagen) oder bei der Benützung von Geräten der PLUS durch Gastwissenschaftler*innen ist es erforderlich, dass mit dem Gast eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird, die die wesentlichen Punkte des Aufenthaltes regelt und die versicherungsrechtlichen Aspekte klärt.

Um Ihnen den Aufwand zu erleichtern, können Sie den nachstehenden Mustervertrag verwenden. (Achtung: Der Mustervertrag gelangt nur dann zur Anwendung, wenn der Gast nicht ohnehin ein Dienstverhältnis mit der Universität Salzburg eingeht!)

Das nachstehende Informationsblatt geht auf allgemeine Fragen und interne Zuständigkeiten zum Thema GastwissenschaftlerInnen ein.

Unipark Nonntal (Foto: Luigi Caputo)

Foto: © Luigi Caputo