Brandschutzbeauftragte

Der Brandschutzbeauftragte (BSB) übernimmt eine verantwortungsvolle Position im vorbeugenden Brandschutz und koordiniert die Brandschutzwarte. Er setzt nicht nur das Brandschutzkonzept in seinem Unternehmen um, sondern ist auch der Ansprechpartner für Feuerwehr und andere Einsatzkräfte.
Er ist für den betrieblichen Brandschutz in den Liegenschaften der Betriebsanlage verantwortlich. D.h. seine Aufgaben umfassen alle Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung. Rechtlich sind diese Aufgaben des Brandschutzbeauftragten u.a. im ASchG, der AStV und den TRVBs (TRVB 119 O) festgeschrieben.

Die Aufgaben umfassen:

  • Führen eines Brandschutzbuches
  • Erstellen von Brandschutzplänen
  • Durchführung jährlicher Brandalarm- und Räumungsübungen
  • Erstellen einer Brandschutzordnung
  • Information und Unterweisung der Arbeitnehmer
  • Bekämpfung von Entstehungsbränden
  • Koordinierung der Evakuierung, Vorbereitung eines Feuerwehreinsatzes

Wenn Sie Fragen zum Thema Brandschutz haben, wenden Sie sich bitte an die  Brandschutzbeauftragten.


Brandschutzwarte

Brandschutzwarte haben die Brandschutzbeauftragten zu unterstützen sowie in ihrem Bereich die Brandverhütung zu überwachen. Eine Auflistung der derzeitigen Brandschutzwarte der Paris Lodron Universität Salzburg finden Sie  im INTRANET/Confluence (Plus Intern).

Bei Interesse an der Ausbildung zum Brandschutzwart, wenden Sie sich bitte an die  Brandschutzbeauftragten.

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