Arbeitnehmer*innenschutz

Logo Arbeitnehmer*innenschutzDie Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes sollen den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer*innen bei ihrer beruflichen Tätigkeit gewährleisten. Durch menschengerechte Arbeitsbedingungen und einen hohen Sicherheitsstandard in den Betrieben werden die volkswirtschaftlichen und betrieblichen Folgekosten von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen gesenkt.

Wie in fast allen Bereichen ist es auch im Arbeitnehmer*innenschutz so: Sinnhaftigkeit und Erfolg betrieblicher Maßnahmen stehen und fallen mit dem Engagement und der Überzeugung der Betroffenen – und das sind in diesem Fall Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gleichermaßen. Wird Arbeitnehmer*innenschutz nur als lästiges ›Anhängsel‹ im betrieblichen Geschehen betrachtet, so werden nur halbherzige Alibiaktionen gesetzt – die wahrscheinlich außer Kosten und Aufwand nichts bringen. So wurde zum Beispiel die Erfahrung gemacht, dass die Verpflichtung zur Evaluierung und Dokumentation nur in den Betrieben auch wirklich positive und spürbare Auswirkungen hatte, wo sie auch als Chance und sinnvolle Maßnahme betrachtet wurde.

Wenn Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gleichermaßen davon überzeugt sind, dass gelebter Arbeitnehmer*innenschutz ein wichtiger Faktor für einen gesunden, sicheren und dabei produktiven Betrieb ist, wird sich auch etwas zum Positiven ändern!

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