Fristen und Termine

Foto von einem Kalender
Foto: © iStock.com/Tatomm WEB

Damit wichtige Anmeldefristen und Starttermine des Lehrveranstaltungsbetriebs eingehalten werden, können sich Studieninteressierte und Studierende mithilfe der folgenden Informationen einen bestmöglichen Überblick verschaffen.

Alle Fristen und Termine werden stets aktualisiert.


  • Semestertermine

    Wintersemester 2024/25

    Dauer des Wintersemesters:
    Dienstag, 1. Oktober 2024 – Freitag, 28. Februar 2025

    Lehrveranstaltungsbeginn:
    Dienstag, 1. Oktober 2024

    Lehrveranstaltungsschluss:
    Freitag, 31. Jänner 2025

    Lehrveranstaltungsfreie Zeit:
    Samstag, 26. Oktober 2024 (Nationalfeiertag)
    Donnerstag, 31. Oktober 2024 (Senatstag)
    Freitag, 1. November 2024 (Allerheiligen)
    Samstag, 2. November 2024 (Allerseelen)
    Sonntag, 8. Dezember 2024 (Mariä Empfängnis)

    Weihnachtsferien:
    Samstag, 21. Dezember 2024 – Montag, 6. Jänner 2025

    Semesterferien:
    Samstag, 1. Februar – Freitag, 28. Februar 2025

    Sommersemester 2025

    Dauer des Sommersemesters:
    Samstag, 1. März – Dienstag, 30. September 2025

    Lehrveranstaltungsbeginn:
    Montag, 3. März 2025

    Lehrveranstaltungsschluss:
    Freitag, 27. Juni 2025

    Lehrveranstaltungsfreie Zeit:
    Montag, 14. April – Freitag, 25. April 2025 (Osterferien)
    Donnerstag, 1. Mai 2025 (Staatsfeiertag)
    Freitag, 2. Mai 2025 (Senatstag)
    Donnerstag, 29. Mai 2025 (Christi Himmelfahrt)
    Montag, 9. Juni – Dienstag, 10. Juni 2025 (Pfingsten)
    Donnerstag, 19. Juni 2025 (Fronleichnam)
    Samstag, 28. Juni – Dienstag, 30. September 2025 (Lehrveranstaltungsfreie Zeit)

  • Bewerbungsfristen

    Fristen für das Wintersemester 2024/25

    Terminvereinbarung für die persönliche Einschreibung (Beginn: Anfang Juli 2024)

    Zulassungsfristen:
    Für Bachelor- und Diplomstudien endet die Frist am 05.09.2024. Es gibt aber einige Ausnahmen dazu:
    – Bachelor- und Diplomstudien mit Aufnahmeverfahren (Psychologie, Lehramtsstudium, Sport- und Bewegungswissenschaft) oder
    – Das Aufnahmeverfahren (Psychologie, Lehramtsstudium, Sport- und Bewegungswissenschaft) wird nicht bestanden oder
    – Die Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium wird nicht bestanden oder
    – Die Matura (Abitur, Hochschulreife) wird noch nach dem 31.08.2023 bestanden oder
    – Die Aufenthaltsberechtigung wird unverschuldet zu kurzfristig ausgestellt.

    Bei diesen Ausnahmen ist eine Zulassung bis zum 31.10.2024 möglich.

    Nicht EU/EWR Bürger müssen Ihren Zulassungsantrag vollständig bis zum 10.08.2024 einreichen. Vollständig bedeutet, dass alle erforderlichen Unterlagen bis zum 10.08.2024 bei uns einlangen müssen, um Ihren Antrag berücksichtigen zu können.

    Für alle anderen Studien (Master- und Doktoratsstudien sowie außerordentliche Studien) endet die Zulassungsfrist am 31.10.2024.

    Fristen für das Sommersemester 2025

    Terminvereinbarung für die persönliche Einschreibung (Beginn: Anfang Jänner 2025)

    Zulassungsfristen:
    Für Bachelor- und Diplomstudien endet die Frist am 05.02.2025. Es gibt aber einige Ausnahmen dazu:
    – Bachelor- und Diplomstudien mit Aufnahmeverfahren (Psychologie, Lehramtsstudium, Sport- und Bewegungswissenschaft) oder
    – Das Aufnahmeverfahren (Psychologie, Lehramtsstudium, Sport- und Bewegungswissenschaft) wird nicht bestanden oder
    – Die Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium wird nicht bestanden oder
    – Die Matura (Abitur, Hochschulreife) wird noch nach dem 31.01.2025 bestanden oder
    – Die Aufenthaltsberechtigung wird unverschuldet zu kurzfristig ausgestellt.

    Bei diesen Ausnahmen ist eine Zulassung bis zum 31.03.2025 möglich.

    Nicht EU/EWR Bürger müssen Ihren Zulassungsantrag vollständig bis zum 10.01.2025 einreichen. Vollständig bedeutet, dass alle erforderlichen Unterlagen bis zum 10.01.2025 bei uns einlangen müssen, um Ihren Antrag berücksichtigen zu können.

    Für alle anderen Studien (Master- und Doktoratsstudien sowie außerordentliche Studien) endet die Zulassungsfrist am 31.03.2025

  • Zahlungsfristen für den ÖH- und Studienbeitrag

    Wintersemester 2024/2025

    Bachelor- und Diplomstudierende müssen im 1. Semester spätestens bis zum 05.09.2024 einbezahlt haben. Nur wenn Sie nach dem 05.09.2024 zugelassen werden (siehe die Ausnahmen bei der Zulassungsfrist) müssen Sie bis zum 31.10.2024 einzahlen. Bedenken Sie, dass die Vergabe von Plätzen in manchen Lehrveranstaltungen bereits kurz nach dem 05.09.2024 endet. Bezahlen Sie Ihren ÖH-/Studienbeitrag daher so schnell wie möglich ein.

    Ab dem 2. Semester muss bis zum 31.10.2024 einbezahlt werden.

    Für alle anderen Studien (Master- und Doktoratsstudien sowie außerordentliche Studien) muss bis spätestens 31.10.2024 einbezahlt werden.

    Die Rechtsgrundlage finden Sie Mitteilungsblatt der PLUS (MBl. Nr. 87 vom 06.07.2022)

    Sommersemester 2025

    Bachelor- und Diplomstudierende müssen im 1. Semester spätestens bis zum 05.02.2025 einbezahlt haben. Nur wenn Sie nach dem 05.02.2025 zugelassen werden (siehe die Ausnahmen bei der Zulassungsfrist) müssen Sie bis zum 31.03.2025 einzahlen. Bedenken Sie, dass die Vergabe von Plätzen in manchen Lehrveranstaltungen bereits kurz nach dem 05.02.2025 endet. Bezahlen Sie Ihren ÖH-/Studienbeitrag daher so schnell wie möglich ein.

    Ab dem 2. Semester muss bis zum 31.03.2025 einbezahlt werden.

    Für alle anderen Studien (Master- und Doktoratsstudien sowie außerordentliche Studien) muss bis spätestens 31.03.2025 einbezahlt werden.

    Die Rechtsgrundlage finden Sie Mitteilungsblatt der PLUS (MBl. Nr. 87 vom 06.07.2022)