Zulassung

Die Teilnahme am Lehrveranstaltungsangebot der Uni 55-PLUS setzt

  • ein Mindestalter von 55 Jahren und
  • die Einschreibung als außerordentliche Hörerin bzw. außerordentlicher Hörer an der Universität Salzburg voraus.

Bildungsvoraussetzungen wie Matura / Abitur oder ein Universitätsabschluss sind NICHT erforderlich. 

 

Gebührenregelung

(Stand: März 2025)

Als Teilnehmer:in der Uni 55-PLUS sind Sie außerordentliche/r Höhrer:in der Universität Salzburg und haben im WS 25/26 voraussichtlich eine Studiengebühr von € 388,06 (inkl. € 24,70 ÖH-Beitrag) zu entrichten. Erst wenn der volle Betrag im Bundesrechenzentrum eingelangt ist, können Sie sich in PLUSonline zu den gewünschten Lehrveranstaltungen anmelden.

Zahlungsmodalitäten (siehe auch Einschreibung): Die Höhe der Studiengebühr und die Überweisungsdaten finden Sie in PLUSonline unter „Studienbeitragsstatus“.
Der Ihnen vorgeschriebene Betrag muss jedes Semester spätestens bis zum 31. März im Sommersemester / 31. Oktober im Wintersemester bei der PLUS bezahlt sein. Der Beitrag kann per Online-Zahlung oder via klassischer Überweisung bezahlt werden. Beachten Sie, dass bei der klassischen Überweisung der Transfer bis zu 5 Werktagen dauern kann. 

Unfall- und Haftpflichtversicherung: Mit dem ÖH-Beitrag sind Sie im Rahmen Ihres Studiums unfall- und haftpflichtversichert. Die  ÖH- Versicherung ist KEINE Krankenversicherung und ersetzt diese also niemals! Die Leistungen der ÖH-Versicherung finden Sie unter der  HIER.
Unter folgendem Link finden Sie Informationen, wozu der ÖH-Beitrag verwendet wird:   https://www.oeh.ac.at/service/oeh-beitrag

Reduktion oder Erlass der Studienbeitrags

Für Personen mit niedrigem Haushaltseinkommen, die aus finanziellen Gründen den Studienbeitrag nicht oder nur teilweise eintrichten können, hat die Uni 55-PLUS einen „Sozialtopf“ eingerichtet, aus dem in solchen Fällen der Studienbeitrag finanziert wird. Voraussetzung für die Übernahme des Studienbeitrags durch die Uni 55-PLUS ist eine schriftliches Ansuchen auf Reduktion bzw. Erlass des Studienbeitrags.

Dieser Antrag ist für das Wintersemester 2025/26 bis Di 30.09.2025 an das Büro der Uni 55-PLUS (uni-4EW5n755pL2OXcGlusRo83QZ@plus1fx6rk.ac.aT1fx6rtVqj_dY) zu stellen. Ihre Daten werden sebstverständlich vertraulich behandelt.
Die RICHTLINIEN und das ANTRAGSFORMULAR werden im Juni 2025 veröffentlicht.

Grotte; Foto von Hans-Christian Gruber