Zulassung
Die Teilnahme am Lehrveranstaltungsangebot der Uni 55-PLUS setzt
- ein Mindestalter von 55 Jahren und
- die Einschreibung als außerordentliche Hörerin bzw. außerordentlicher Hörer an der Universität Salzburg voraus.
Bildungsvoraussetzungen wie Matura / Abitur oder ein Universitätsabschluss sind NICHT erforderlich.
Sie können sich bereits ab 50 Jahren für die Uni 55-PLUS einschreiben. Die Teilrückerstattung der Studienebitrags in der Höhe von € 113,36 (siehe Gebührenregelung unten) können Sie jedoch erst ab 55 Jahren in Anspruch nehmen.
Gebührenregelung
(Stand: Mai 2024)
Bildungs- und Freizeitangebote sind meistens nicht gratis, dies gilt auch für die Veranstaltungen der Uni 55-PLUS.
Als Teilnehmer:in der Uni 55-PLUS sind Sie außerordentliche/r Höhrer:in der Universität Salzburg und haben im WS 24/25 eine Studiengebühr von € 388,06 (inkl. € 24,70 ÖH-Beitrag) zu entrichten (Rückerstattung siehe weiter unten). Erst wenn der volle Betrag im Bundesrechenzentrum einlangt ist, können Sie sich in PLUSonline zu den gewünschten Lehrveranstaltungen anmelden.
Zahlungsmodalitäten (siehe auch Einschreibung): Die Studiengebühr können Sie entweder per Zahlschein bzw. Onlinebanking überweisen. Die Überweisungsdaten finden Sie in PLUSonline unter „Studienbeitragsstatus“.
Unfall- und Haftpflichtversicherung: Mit dem ÖH-Beitrag sind Sie automatisch über die Generali Unfall- und Haftpflicht versichert. Die Leistungen der ÖH-Versicherung finden Sie unter der ÖH-Homepage.
Föderung durch die PLUS – anteilige Rückerstattung der Studiengebühr
Die Universität Salzburg hat sich bereit erklärt, Lebensbegleitendes Lernen (LLL) zu fördern. Daher erhalten die Studierenden der Uni 55-PLUS einen Teil der Studiengebühr in der Höhe von € 113,36 rückerstatten. Somit verbleibt letztlich für das laufende Semester eine Gebühr von € 250,- (+ € 24,70 ÖH-Beitrag). Die Rückerstattung des Teilbetrags von € 113,36 kann nur erfolgen, wenn Sie folgende Daten per E-Mail an senden: Name, Matrikelnummer, Bankverbindung (IBAN und bei ausländischen Konten auch BIC).
Reduktion oder Erlass der Studiengebühr
Für Personen mit niedrigem Haushaltseinkommen, die aus finanziellen Gründen den Studienbeitrag nicht oder nur teilweise eintrichten können, hat die Uni 55-PLUS einen „Sozialtopf“ eingerichtet, aus dem in solchen Fällen der Studienbeitrag finanziert wird. Voraussetzung für die Übernahme des Studienbeitrags durch die Uni 55-PLUS ist eine schriftliches Ansuchen auf Reduktion bzw. Erlass des Studienbeitrags.
Dieser Antrag ist für das Wintersemester 2024/25 bis Mo 30.09.2024 an das Büro der Uni 55-PLUS () zu stellen.
Ihre Daten werden sebstverständlich vertraulich behandelt.
Die RICHTLINIEN und das ANTRAGSFORMULAR finden Sie nachfolgend als Download:
InfoBlatt WS 24/25
Antragsformular WS 24/25