EUSOFTLAW
Soft Law bezeichnet eine Gesamtheit von Verhaltensregeln, die zwar nicht rechtsverbindlich sind, „aber dennoch bestimmte (indirekte) Rechtswirkungen haben können, die auf praktische Wirkungen abzielen und diese auch erzeugen können“ (Senden 2004, 112).
In der Europäischen Union (EU) gibt es seit Beginn des europäischen Integrationsprozesses Instrumente des Soft Law. Mit der Vertiefung dieses Prozesses und der immer häufigeren Ermächtigung der EU-Institutionen und der neu geschaffenen Agenturen, insbesondere in den letzten drei Jahrzehnten, hat auch die Bedeutung des „Soft law“ der EU erheblich zugenommen. Diese Entwicklung lässt sich auch in der EU-Banken- und Finanzmarktpolitik (BFMP) beobachten.
Soft law in der BFMP wirft Fragen sowohl in Bezug auf das EU-Recht als auch in Bezug auf das nationale Recht auf. Diese Fragen betreffen den Einsatz und den Wert von Soft-Law-Instrumenten sowohl de jure als auch de facto, die administrative, demokratische und gerichtliche Rechenschaftspflicht sowie die unterschiedlichen Formen der Einbeziehung und Anwendung dieser Maßnahmen auf nationaler Ebene, wobei die angenommenen nationalen Maßnahmen auch den durch den bestehenden nationalen Rechtsrahmen gesetzten Grenzen entsprechen müssen.
- Arbeitspaket 1: EU-Perspektive
- Arbeitspaket 2: Nationale Perspektive
- Arbeitspaket 3: Multilevel-Perspektive