Pflichtablieferung von Medien

Die Universitätsbibliothek Salzburg sammelt Literatur aus und über Salzburg (Salisburgensien).
Gemäß  MedienG § 43ff. und  PflAV besteht eine Anbietungs- und Ablieferungspflicht von Druckwerken:

  • Von jedem Druckwerk und nach § 43a MedienG der Ablieferungspflicht unterliegendem sonstigen Medienwerk, das im Bundesland Salzburg verlegt wird oder erscheint, hat der/die/* Medieninhaber*in (Verleger*in), wenn das sonstige Medienwerk aber im Ausland verlegt wird und erscheint, jedoch in einem der nachgenannten Bundesländer hergestellt wird, der/die/* Hersteller*in binnen eines Monats nach Beginn der Verbreitung bzw. nach Herstellung an die Österreichische Nationalbibliothek sowie darüber hinaus an die Universitätsbibliothek Salzburg und das Salzburger Landesarchiv (Bibliothek) jeweils die im Folgenden genannte Anzahl auf eigene Kosten abzuliefern.
Ablieferungspflicht für Universitätsbibliothek Salzburg:
  • periodische Druckwerke: 3
  • sonstige Druckwerke: 2


Wie und wo erfolgt die Ablieferung?

  • Per Post:
    Universitätsbibliothek Salzburg
    Formale Medienbearbeitung
    Hofstallgasse 2-4
    5020 Salzburg
  • Persönliche Ablieferung:
    Eine persönliche Ablieferung ist am Eingang für Lieferungen der Universitätsbibliothek Salzburg (Hauptbibliothek, Hofstallgasse 2-4, 5020 Salzburg | Lageplan) an Werktagen möglich. Bitte vorwiegend am Vormittag.
 
Kontakt:

Doris Rakar-Weidinger
Universitätsbibliothek Salzburg
Formale Medienbearbeitung
Hofstallgasse 2-4
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 8044 77152
E-Mail: