Open Access Leitbild der Paris Lodron Universität Salzburg


April 2014

Die Paris Lodron Universität Salzburg (PLUS) unterstützt das Prinzip des Open Access, wie es in der 2014 vom Rektorat unterzeichneten Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities (Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen) dargelegt wird.[i] Der Begriff Open Access steht für das Prinzip des freien Zugangs zu wissenschaftlicher Literatur, Forschungsergebnissen und Objekten des kulturellen Erbes im Internet.[ii]

Die PLUS sieht es als ihre gesellschaftliche Verantwortung an, den freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur, Forschungsergebnissen und Objekten des kulturellen Erbes ihrer Wissenschaftler*innen zu gewährleisten und strebt an, die wissenschaftliche Produktion der PLUS soweit als möglich Open Access bereitzustellen. Auf diese Weise wird eine umfassende Außendarstellung der wissenschaftlichen Leistung der Universität erreicht.

Es ist das Bestreben der PLUS, Objekte des kulturellen Erbes aus der Universitätsbibliothek und den Fachbereichen niedrigschwellig für die wissenschaftliche Forschung und die interessierte Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Universität unterstützt daher Maßnahmen, solche Objekte zu digitalisieren und auf dem Wege des Open Access bereitzustellen.

Für die Angehörigen der PLUS wird durch eine Open Access-Publikation die internationale Sichtbarkeit, Verbreitung und Verfügbarkeit ihrer Arbeit erhöht sowie die dauerhafte Zitierfähigkeit gewährleistet. Wissenschaftler*innen, die durch eine Förderorganisation verpflichtet sind, Arbeiten Open Access zugänglich zu machen, erhalten hierbei die erforderliche Unterstützung.[iii]

Die PLUS empfiehlt ihren Angehörigen ausdrücklich, eigene Publikationen und andere geeignete Forschungsergebnisse auf dem Weg des Open Access zu veröffentlichen und bereits veröffentlichte Arbeiten Open Access verfügbar zu machen, sofern dem nicht rechtliche Einschränkungen entgegenstehen.[iv] Publikationen der Universität selbst sollen, soweit möglich, ebenfalls Open Access bereitgestellt werden.[v]

Die PLUS ermutigt ihre Angehörigen, ihre Urheberrechte wahrzunehmen und empfiehlt, sich beim Abschluss von Autor*innenverträgen das Recht auf eine (ggf. zeitverzögerte) Zweitveröffentlichung auf dem Wege des Open Access zusichern zu lassen.

Die PLUS ermutigt ihre Wissenschaftler*innen ferner, als Herausgeber*innen oder Gutachter*innen von Open Access-Publikationen tätig zu sein bzw. selbst solche Publikationen ins Leben zu rufen.

Dieses Leitbild hat Empfehlungscharakter, es liegt nicht in der Absicht der Universität die Publikations- und Wissenschaftsfreiheit einzuschränken.

Maßnahmen zur Umsetzung
Zur Umsetzung der genannten Ziele unterstützt die PLUS die beiden etablierten Strategien des Open Access, den so genannten „Grünen“ und „Goldenen Weg“.

Der Grüne Weg bezeichnet die Zweitveröffentlichung bereits publizierter Arbeiten auf einem Repositorium. Die PLUS stellt ihren Angehörigen ein institutionelles Repositorium bereit, das internationalen, facheinschlägigen Standards entspricht und ermutigt ihre Angehörigen, dieses als Publikationsplattform zu nutzen. Bei einer Zweitveröffentlichung sollte die Embargofrist nicht mehr als 12 Monate betragen. Das Repositorium dient ferner der Zugänglichmachung von Objekten des kulturellen Erbes aus dem Besitz der Universität. Zu ihrer Digitalisierung und Aufbereitung werden seitens des Rektorats Ressourcen zur Verfügung gestellt.

Der Goldene Weg bezeichnet die Erstveröffentlichung von Publikationen in Open Access-Zeitschriften oder als Open Access-Monographien. Die Universität ermutigt ihre Angehörigen dazu, ihre wissenschaftlichen Arbeiten solcherart zu publizieren. Unterstützt wird dies durch einen Publikationsfonds, aus dem bei der Veröffentlichung anfallende Autor*innengebühren (mit-) finanziert werden können. Transparente Vergaberichtlinien regeln nach inhaltlichen und technischen Kriterien, welche Publikationen aus Mitteln dieses Fonds gefördert werden können.

Wir ermutigen unsere Wissenschaftler*innen, künftig auch Forschungsdaten Open Access bereitzustellen, um die Reproduzierbarkeit der Forschung zu unterstützen.

Verantwortlich für die Betreuung des Publikationsfonds und des Repositoriums ist die Abteilung Universitätsbibliothek in enger Absprache mit anderen betroffenen Stakeholdergruppen und Einrichtungen der Universität (z.B. Abteilung für Forschungsservice und Technologietransfer, IT Services). Vergaberichtlinien für den Publikationsfonds und Richtlinien für den Betrieb des Repositoriums, die der Qualitätssicherung und Verfahrenstransparenz dienen, werden unter Einbeziehung der relevanten Stakeholdergruppen (vor allem den Wissenschaftler*innen) erarbeitet.

Anlaufstelle
Die Abteilung Universitätsbibliothek berät und unterstützt die Mitglieder der PLUS bei Fragen zu den Themenbereichen Open Access und elektronisches Publizieren, z.B. zu Lizenzen und Verlagsverträgen.
Kontakt bei Fragen unter

 


[i] http://openaccess.mpg.de/68053/Berliner_Erklaerung_dt_Version_07-2006.pdf
[ii] Forschungsergebnisse können auch Messreihen, Interviews, etc. sein. Die Zugänglichmachung erfolgt nur, wenn der/die Wissenschaftler*in das wünscht. Objekte des kulturellen Erbes sind z.B. Handschriften und historische Buchbestände, Fotosammlungen und Tondokumente.
[iii] Eine verpflichtende  Open Access-Policy hat z.B. der FWF
[iv] Mit Hilfe der Datenbank  Sherpa Romeo kann geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen ein Artikel Open Access veröffentlicht werden kann.
[v] Eine Publikation der Universität ist z.B. der Research Report.