§ Rechtliche Grundlagen
Ziel von NS-Provenienzforschung ist die Restitution von verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut an die rechtmäßigen Besitzer*innen bzw. deren Erb*innen.
- „Washingtoner Erklärung“, auch „Washington Principles“ (1998):
https://www.kulturgutverluste.de/Webs/DE/Stiftung/Grundlagen/Washingtoner-Prinzipien/Index.html
(englische Version: https://www.state.gov/washington-conference-principles-on-nazi-confiscated-art/ )
- Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen (BGBl. I, 181/1998), Fassung vom 23.11. 2009:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010094&FassungVom=2009-11-23
Die Universität Salzburg und damit die Universitätsbibliothek ist durch das Kunstrückgabegesetz von 1998 weder zur Erforschung ihrer Bestände noch zu Rückgaben verpflichtet. Sie hat sich dennoch 2009 entschlossen, ihre Geschichte während der Jahre von 1933 bis 1945 zu erforschen, ihre Bestände nach NS-Raubgut zu durchsuchen und dieses zu restituieren.
Im Sinn des Gedenkens wird der Nachweis der geraubten Bücher und Graphiken nach deren Restitution nicht aus dem Online-Katalog gelöscht, sondern als „virtuelles Mahnmal“ für das geschehene Unrecht als „NS-Raubgut“ gekennzeichnet.