Bibliotheksausweis
für Nicht-Angehörige der Universität
Beantragung
- Online: Die Beantragung erfolgt mittels Antrag zur Ausstellung eines Bibliotheksausweises.
- Kurzvideo zum Thema Bibliotheksausweis.
Voraussetzungen
- Füllen Sie bitte den Antrag gut leserlich (in Blockbuchstaben) und vollständig aus und unterschreiben Sie diesen.
- Bitte eine digitale Kopie (z.B. Foto mit Mobiltelefon) eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises und einer amtlichen Meldebestätigung/Meldezettel (Wohnsitz in Österreich und grenznaher Raum zu Salzburg) anfertigen.
Übermittlung
- Senden Sie den ausgefüllten Antrag, die Kopien des amtlichen Lichtbildausweises und einer amtlichen Meldebestätigung/Meldezettel (Wohnsitz in Österreich und grenznaher Raum zu Salzburg) an die Mailadresse:
HINWEIS: Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene – inkl. Kopien des Lichtbildausweises und der Meldebestätigung – Anträge werden bearbeitet.
Anträge werden nicht bearbeitet und retourniert, wenn:
– diese unvollständig, nicht lesbar oder nicht unterschrieben sind.
– die notwendigen Kopien fehlen.
Abholung des Bibliotheksausweises
- Die Ausstellung des Bibliotheksausweises erfolgt innerhalb von bis zu 48 Stunden (Werktage, Mo-Fr).
- BITTE BEACHTEN: Erst nach Erhalt der Mail mit den Anmeldedaten (Kontoname und Passwort) ist die Abholung des Bibliotheksausweises von Montag bis Freitag in der Leihstelle der Hauptbibliothek (Hofstallgasse 2-4) möglich.
Ansuchen um Adressänderung
Hinweise für Angehörige der Universität (Studierende/Bedienstete)
- Für Studierende:
Der Studierendenausweis ist gleichzeitig auch der Bibliotheksausweis. Die Konten für Studierende werden automatisch aus dem zentralen Verwaltungssystem der Universität in das Bibliothekssystem eingespielt. Eine zusätzliche Beantragung ist nicht notwendig. - Für Bedienstete:
Das Bedienstetenkonto wird automatisch aus dem zentralen Verwaltungssystem der Universität in das Bibliothekssystem eingespielt. Die Service Card für Bedienstete dient gleichzeitig als Bibliotheksausweis. Eine zusätzliche Beantragung eines Bibliotheksausweises ist daher nicht notwendig.
Sollten Sie über keine Service Card verfügen bitte bei der Abholung von Medien einen Lichtbildausweis zur Identitätskontrolle vorweisen.