WELCHEN BEZUG HAT DAS PROJEKT ZU DEN RECHTSWISSENSCHAFTEN?

Angefangen mit dem Fund des Steinsarkophags und des sich in diesem befindlichen Skeletts – das allem Anschein nach jenes des Tempelritter-Großmeisters Arnau de Torroja ist – im Kloster zur Kirche San Fermo (Verona, Italien), stellt sich die Frage, in welchem Eigentum vor allem die menschlichen Überreste stehen. Der exakte Fundort würde auf das Eigentum des Ordens „Templari Cattolici d’Italia“ schließen lassen, da das Kloster, das unmittelbar an die Kirche San Fermo angrenzt, diesem Tempelritterorden gehört. Einst stand auch das Kloster im Eigentum der Erzdiözese Verona, die Kirche San Fermo zählt hingegen heute noch dazu.

Die Gemeinde von Verona aber argumentiert, dass das Skelett in ihrem Eigentum stehe, weil es sich um einen historischen Fund handle und stützt sich in diesem Zusammenhang auf das italienische Denkmalschutzgesetz „Codice dei beni culturali. Decreto legislativo“ vom 22 Jänner 2004, Nr. 42.

Arnau de Torroja war Großmeister des Tempelritterordens von 1179 bis zu seinem Tod 1184. Er stammt aus Katalonien, und zwar aus einer der bedeutendsten Adelsfamilien der damaligen Zeit. Deshalb ist das katalonische Interesse, die Gebeine eines Nationalhelden wiederzuerlangen, auch nicht gerade klein.

Daneben stellen sich noch weitere rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Projekt. Wie aus den Geschichtsbüchern hervorgeht, wurde der Orden 1312 von Papst Clemens V. aufgelöst. Dieser Entscheidung gingen grausame und blutige „Templerprozesse“ voran, die vom französischen König Philipp IV. eingeleitet wurden. Die Anklage gegen den Orden lautete unter anderem auf Häresie und Blasphemie. Viele Templer wurden unter Folter zu einem Geständnis gedrängt oder gar am lebendigen Leibe verbrannt.

Im Zuge der Forschungsarbeiten wurden nun alte Dokumente wiederentdeckt, die die Rechtmäßigkeit dieser Aufhebung durch Papst Clemens V. in Frage stellen. Die jüngst veröffentlichte Publikation „Die wiedergefundenen Bullen von Papst Clemens IV. und die Auflösung des Tempelritterordens“ behandelt vor allem vier päpstliche Bullen von Papst Clemens IV., welche die Entscheidung von Papst Clemens V. (kirchen-)rechtlich äußerst fragwürdig erscheinen lassen.

War es überhaupt möglich Adelige und Ritter zu dieser Zeit in Frankreich zu foltern? Warum wurden diese Prozesse genau wie die „Hexenprozesse“ geführt, auch wenn diese Ordensmitglieder in Wirklichkeit Mönche waren? Wie viel Wert hatte ein Geständnis nach langer Foltern? 

Diese und jene Fragen zum Eigentum sind die spannenden rechtlichen Fragen, welche es zu klären gilt.

Bulle
Foto © Daniele Mattiangeli