Master für Supervision, Coaching und Mediation
Beratung für Menschen in Organisationen
Die Lehrgangsleitung richtet sich in den Zulassungsvoraussetzungen für den Universitätslehrgang im Wesentlichen nach den rechtlichen Bestimmungen basierend auf dem Universitätsgesetz (UG) sowie nach den gültigen Richtlinien der Österreichischen Vereinigung für Supervision (ÖVS).
Der Universitätslehrgang sieht demnach als Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber:innen folgende Kriterien vor:
- Mindestabschluss: ein abgeschlossenes Bachelorstudium mit mind. 180 ECTS-Anrechnungspunkten oder ein Studium mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung;
- Mindestalter: 27 Jahre; 1
- Einschlägige Berufserfahrung, die mindestens 5 Jahre mit mind. 50% einer Vollbeschäftigung umfasst;
- Mindestens 120 Arbeitseinheiten (à 45 Minuten) supervisionsrelevante Ausbildungen; max. die Hälfte davon können von Ausbildungsweg oder Berufserfahrung angerechnet werden.
- Mindestens 60 Arbeitseinheiten (à 45 Minuten) Selbsterfahrung bzw. selbsterfahrungsrelevante Fortbildung (persönlichkeitsbezogene Reflexion eigener Werthaltungen, Weltbilder, Psychodynamik, Rollen und Verhaltensmuster) im Einzel- und Gruppensetting;
- Mindestens 60 Arbeitseinheiten (à 45 Minuten) Supervision (berufsfeldbezogene Reflexion in Supervision, in Coaching, in Team- und Organisationsentwicklung, Prozessevaluationen) im Einzel- und Gruppensetting.
Über die Zulassung zum Universitätslehrgang entscheidet die Lehrgangsleitung nach Überprüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen sowie nach Durchführung eines Aufnahmeinterviews. Zur Überprüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen bitten wir Sie, das entsprechende Formular auszufüllen und entsprechende Nachweise in Kopie beizulegen.
Bei Unklarheiten bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen bieten wir ein unverbindliches Beratungsgespräch an. Hierzu können Sie mit Frau Univ.-Prof. Dr. Eva Traut-Mattausch, der wissenschaftlichen Leiterin des Universitätslehrgangs, einen Termin vereinbaren.
1 Die Voraussetzungen der Absätze (2), (4), (5) und (6) sowie der Umfang der Berufserfahrung in Absatz (3) entsprechen den Kriterien der Österreichischen Vereinigung für Supervision und Coaching (ÖVS). Sie sind für alle von der Österreichischen Vereinigung für Supervision (ÖVS) zertifizierten Ausbildungslehrgänge als Zulassungsvoraussetzungen gleich.