Master für Supervision, Coaching und Mediation
Beratung für Menschen in Organisationen

Prüfungen

Prüfungen erfolgen im Universitätslehrgang entweder als Einzelprüfungen oder als Modulprüfungen. Insgesamt ergeben sich damit im Lauf des Lehrgangs Einzelprüfungen aus den Modulen 1 – 2 und 8, und vier Modulprüfungen aus den Modulen 4, 5, 6 und 7.

Die Prüfungsmodalität bei Einzelprüfungen (schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung, schriftliche Ausarbeitung eines Lehrveranstaltungsbeitrages, Referat u.a.) obliegt unter Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen des Universitätsstudiengesetzes der jeweiligen Lehrveranstaltungsleiterin bzw. dem jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter in Absprache mit der Lehrgangsleitung. Modulprüfungen bestehen jeweils aus einer schriftlichen Prüfung bestehend aus Fragen, die aus einem vorliegenden Prüfungskatalog von der Lehrgangsleitung ausgewählt werden, sowie der Bearbeitung einer Fallstudie, die von der Lehrgangsleitung zusammengestellt wird.

Erfolgreich abgelegte Prüfungen an Universitäten, an anerkannten in- oder ausländischen Bildungseinrichtungen können bei entsprechender Gleichwertigkeit von der Lehrgangsleitung anerkannt werden.

Lehrgangsabschluss

Der Universitätslehrgang gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn

(1) alle Prüfungen in den in § 6 des Curriculums angeführten Modulen bzw. Lehrveranstaltungen erfolgreich abgelegt wurden,
(2) eine positive Beurteilung der Master-Thesis vorliegt,
(3) die Absolvierung der in § 6 des Curriculums angeführten und in § 9 des Curriculums erläuterten Pflichtpraxis (Peergruppenarbeit und Lern- und Lehrpraxis I und II) entsprechend den Vorgaben der Lehrgangsleitung nachgewiesen wurde.
(4) Sollte nach § 2, Abs. 6 des Curriculums eine Ausnahme hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen gewährt worden sein, muss der Lehrgangsleitung zusätzlich zu den bisher beschriebenen Punkten in Abs. 1 – 3 die Absolvierung der im Aufnahmeschreiben festgehaltenen Bedingungen nachgewiesen werden.

Sofern die Punkte 1-4 erfüllt sind, schließt der Universitätslehrgang mit dem international anerkannten akademischen Titel „Master of Science (Continuing Education), MSc (CE)“ ab.