Beitragsfreie Zeit
Die vorgesehene Studiendauer eines Studiums ist den Studienplänen (Curricula) zu entnehmen. Zu dieser vorgesehenen Studiendauer kommen zwei Toleranzsemester hinzu. Diplomstudien sind in Abschnitte gegliedert, hier gelten zwei Toleranzsemester je Studienabschnitt. Studienzeiten aus bereits früher begonnenen und abgebrochenen Studien werden bei der Studienzeitberechnung mitgezählt, wenn das Studium wiederaufgenommen wird.
- Wenn Sie zB das Bachelorstudium Sprache-Wirtschaft-Kultur studieren, ist die vorgesehene Studiendauer 6 Semester, hinzu kommen 2 Toleranzsemester, dh ab dem 9. Semester werden EU/EWR/CH Bürger*innen studienbeitragspflichtig.
- Wenn Sie zB das Masterstudium Recht & Wirtschaft studieren, ist die vorgesehene Studiendauer 4 Semester, hinzu kommen 2 Toleranzsemester, dh ab dem 7. Semester werden EU-/EWR-/CH-Bürger*innen studienbeitragspflichtig.
- Wenn Sie zB ein Diplomstudium studieren, erhalten Sie pro Abschnitt 2 Toleranzsemester, bevor Sie studienbeitragspflichtig werden.
- Wenn Sie zB ein Doktoratsstudium studieren, ist die vorgesehene Studiendauer 6 Semester, hinzu kommen 2 Toleranzsemester, dh ab dem 9. Semester werden EU-/EWR-/CH-Bürger*innen studienbeitragspflichtig.
Semester, in denen eine Beurlaubung vorliegt, werden nicht in die Semesterzählung einbezogen.
Höhe des Studienbeitrages
Als EU/EWR/CH-Bürger*in sind Sie in der Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit und zahlen nur den ÖH-Beitrag (dzt 24,70 Euro). Danach müssen Sie zusätzlich zum ÖH-Beitrag den Studienbeitrag in Höhe von 363,36 Euro bezahlen (in Summe 388,06 Euro). Besucher*innen einzelner Lehrveranstaltungen sind immer studienbeitragspflichtig.
Ordentliche Studierende mit Staatsangehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land zahlen pro Semester 751,42 Euro plus ÖH-Beitrag, außer Sie können einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: Gleichstellung
Befristete Befreiung/Erlass
Eine befristete Befreiung vom Studienbeitrag besteht wenn ein Erlassgrund geltend gemacht werden kann. Nach dem Erlass muss lediglich der ÖH-Beitrag bezahlt werden. Weitere Informationen zum Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrages finden Sie im Intranet der PLUS. Folgen Sie dazu dem Link: Infos aus der Studienabteilung