Fristen und Termine
Damit wichtige Anmeldefristen und Starttermine des Lehrveranstaltungsbetriebs eingehalten werden, können sich Studieninteressierte und Studierende mithilfe der folgenden Informationen einen bestmöglichen Überblick verschaffen.
Alle Fristen und Termine werden stets aktualisiert.
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Semestertermine
Wintersemester 2024/25
Dauer des Wintersemesters:
Dienstag, 1. Oktober 2024 – Freitag, 28. Februar 2025
Lehrveranstaltungsbeginn:
Dienstag, 1. Oktober 2024
Lehrveranstaltungsschluss:
Freitag, 31. Jänner 2025
Lehrveranstaltungsfreie Zeit:
Samstag, 26. Oktober 2024 (Nationalfeiertag)
Donnerstag, 31. Oktober 2024 (Senatstag)
Freitag, 1. November 2024 (Allerheiligen)
Samstag, 2. November 2024 (Allerseelen)
Sonntag, 8. Dezember 2024 (Mariä Empfängnis)
Weihnachtsferien:
Samstag, 21. Dezember 2024 – Montag, 6. Jänner 2025
Semesterferien:
Samstag, 1. Februar – Freitag, 28. Februar 2025
Sommersemester 2025
Dauer des Sommersemesters:
Samstag, 1. März – Dienstag, 30. September 2025
Lehrveranstaltungsbeginn:
Montag, 3. März 2025
Lehrveranstaltungsschluss:
Freitag, 27. Juni 2025
Lehrveranstaltungsfreie Zeit:
Montag, 14. April – Freitag, 25. April 2025 (Osterferien)
Donnerstag, 1. Mai 2025 (Staatsfeiertag)
Freitag, 2. Mai 2025 (Senatstag)
Donnerstag, 29. Mai 2025 (Christi Himmelfahrt)
Montag, 9. Juni – Dienstag, 10. Juni 2025 (Pfingsten)
Donnerstag, 19. Juni 2025 (Fronleichnam)
Samstag, 28. Juni – Dienstag, 30. September 2025 (Lehrveranstaltungsfreie Zeit)
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Bewerbungsfristen
Fristen für das Sommersemester 2025
Terminvereinbarung für die persönliche Einschreibung (Beginn: Anfang Jänner 2025)
Zulassungsfristen:
Für Bachelor- und Diplomstudien endet die Frist am 05.02.2025. Es gibt aber einige Ausnahmen dazu:
– Bachelor- und Diplomstudien mit Aufnahmeverfahren (Psychologie, Lehramtsstudium, Sport- und Bewegungswissenschaft) oder
– Das Aufnahmeverfahren (Psychologie, Lehramtsstudium, Sport- und Bewegungswissenschaft) wird nicht bestanden oder
– Die Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium wird nicht bestanden oder
– Die Matura (Abitur, Hochschulreife) wird noch nach dem 31.01.2025 bestanden oder
– Die Aufenthaltsberechtigung wird unverschuldet zu kurzfristig ausgestellt.
Bei diesen Ausnahmen ist eine Zulassung bis zum 31.03.2025 möglich.
Nicht EU/EWR Bürger müssen Ihren Zulassungsantrag vollständig bis zum 10.01.2025 einreichen. Vollständig bedeutet, dass alle erforderlichen Unterlagen bis zum 10.01.2025 bei uns einlangen müssen, um Ihren Antrag berücksichtigen zu können.
Für alle anderen Studien (Master- und Doktoratsstudien sowie außerordentliche Studien) endet die Zulassungsfrist am 31.03.2025
Fristen für das Wintersemester 2025/26
Terminvereinbarung für die persönliche Einschreibung (Beginn: Anfang Juli 2025)
Zulassungsfristen:
Für Bachelor- und Diplomstudien endet die Frist am 05.09.2025. Es gibt aber einige Ausnahmen dazu:
– Bachelor- und Diplomstudien mit Aufnahmeverfahren (Psychologie, Lehramtsstudium, Sport- und Bewegungswissenschaft) oder
– Das Aufnahmeverfahren (Psychologie, Lehramtsstudium, Sport- und Bewegungswissenschaft) wird nicht bestanden oder
– Die Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium wird nicht bestanden oder
– Die Matura (Abitur, Hochschulreife) wird noch nach dem 31.08.2025 bestanden oder
– Die Aufenthaltsberechtigung wird unverschuldet zu kurzfristig ausgestellt.
Bei diesen Ausnahmen ist eine Zulassung bis zum 31.10.2025 möglich.
Nicht EU/EWR Bürger müssen Ihren Zulassungsantrag vollständig bis zum 10.08.2025 einreichen. Vollständig bedeutet, dass alle erforderlichen Unterlagen bis zum 10.08.2025 bei uns einlangen müssen, um Ihren Antrag berücksichtigen zu können.
Für alle anderen Studien (Master- und Doktoratsstudien sowie außerordentliche Studien) endet die Zulassungsfrist am 31.10.2025.
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Zahlungsfristen für den ÖH- und Studienbeitrag
Sommersemester 2025
Bachelor- und Diplomstudierende müssen im 1. Semester spätestens bis zum 05.02.2025 einbezahlt haben. Nur wenn Sie nach dem 05.02.2025 zugelassen werden (siehe die Ausnahmen bei der Zulassungsfrist) müssen Sie bis zum 31.03.2025 einzahlen. Bedenken Sie, dass die Vergabe von Plätzen in manchen Lehrveranstaltungen bereits kurz nach dem 05.02.2025 endet. Bezahlen Sie Ihren ÖH-/Studienbeitrag daher so schnell wie möglich ein.
Ab dem 2. Semester muss bis zum 31.03.2025 einbezahlt werden.
Für alle anderen Studien (Master- und Doktoratsstudien sowie außerordentliche Studien) muss bis spätestens 31.03.2025 einbezahlt werden.
Die Rechtsgrundlage finden Sie Mitteilungsblatt der PLUS (MBl. Nr. 87 vom 06.07.2022)
Wintersemester 2025/2026
Bachelor- und Diplomstudierende müssen im 1. Semester spätestens bis zum 05.09.2025 einbezahlt haben. Nur wenn Sie nach dem 05.09.2025 zugelassen werden (siehe die Ausnahmen bei der Zulassungsfrist) müssen Sie bis zum 31.10.2025 einzahlen. Bedenken Sie, dass die Vergabe von Plätzen in manchen Lehrveranstaltungen bereits kurz nach dem 05.09.2025 endet. Bezahlen Sie Ihren ÖH-/Studienbeitrag daher so schnell wie möglich ein.
Ab dem 2. Semester muss bis zum 31.10.2025 einbezahlt werden.
Für alle anderen Studien (Master- und Doktoratsstudien sowie außerordentliche Studien) muss bis spätestens 31.10.2025 einbezahlt werden.
Die Rechtsgrundlage finden Sie Mitteilungsblatt der PLUS (MBl. Nr. 87 vom 06.07.2022)