WÜRDIGUNGSPREIS
des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und ForschungAuszeichnung der besten AbsolventInnen von Diplom- bzw. Masterstudien. Höhe des Würdigungspreises: 3.000,–
Zugelassen: AbsolventenInnen von Diplom- bzw. Masterstudien
Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft, EWR-Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Drittstaatsangehörige und Staatenlose gemäß §4 StudFG
- Abschluss des Studiums im laufenden Studienjahr
- Überschreitung der gesetzlichen Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester (Ausnahme: Mehrfachstudium)
- Ablegung aller Diplomprüfungen bzw. der Bachelor- und Masterprüfung mit Auszeichnung
- Bestbeurteilte, hervorragende Diplomarbeit / Masterarbeit
Vergabemodalitäten:
- pro Studienjahr vergeben
- vergebene Preise: im Regelfall 2
- die KandidatenInnen werden aufgrund der in den Prüfungsreferaten der einzelnen Fakultäten bzw. der am IFFB Sport- und Bewegungswissenschaft und School of Education aufliegenden Studienergebnisse ausgewählt
- Eine explizite Ausschreibung erfolgt nicht
- Eine Bewerbung ist daher nicht möglich
Hinweis: Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Auch bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung des Preises bzw. auf eine gewisse Höhe des Preises
Ansprechperson: