Hinweise für Studierende
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Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Es gilt die Satzung der Universität Salzburg mit den Regelungen für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (§3, Abs.10 bzw. §14, Abs.1 bzw. § 19, Abs. 5):
Satzung der Universität Salzburg
Gemäß §19(5) der Satzung der Universität Salzburg ist Ihre Anmeldung nach der zweiten Lehrveranstaltungswoche verbindlich. Es ist eine Anwesenheit von 80% in der Lehrveranstaltung erforderlich, da die Beurteilung aufgrund regelmäßiger schriftlicher und mündlicher Beiträge erfolgt, nicht aufgrund einer einzelnen Prüfung am Ende. Ein Unterschreiten der Mindestanwesenheit gilt als Prüfungsabbruch; die Lehrveranstaltung wird daher automatisch negativ beurteilt.
Diese Regelung gilt für alle Kursteilnehmer*innen (Studierende, Bedienstete und Externe).
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ECTS-Punkte
Die Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen des Sprachenzentrums auf Ihr Studium ist individuell mit den Curricularkommissionen des zuständigen Fachbereichs zu klären. Das Sprachenzentrum kann Ihnen dazu keine Auskünfte erteilen. Für die Lehrveranstaltungen des Sprachenzentrums (LV-Typ: Übungen) werden im Regelfall folgende ECTS-Punkte (1 ECTS-Punkt = 25 Echtstunden) vergeben:
2-stündige Lehrveranstaltungen: 3 ECTS-Punkte
3-stündige Lehrveranstaltungen (+ 1-stündiges Tutorium): 4,5 ECTS-Punkte
Der gesamte Arbeitsaufwand, der zum erfolgreichen Abschluss der Lehrveranstaltung führt, setzt sich zusammen aus:
Präsenz in der Lehrveranstaltung (= Kontaktstunden)
vor- und nachbereitenden Arbeiten für die Lehrveranstaltung (Hausübungen, Referate usw.)
Eigenstudium – Prüfungsvorbereitung
(schriftlichen und mündlichen) Prüfungen während und am Ende des Semesters
Für eine 2-stündige Lehrveranstaltung, die mit 3 ECTS-Punkten bewertet ist, wird erwartet: 75 Stunden Arbeitsaufwand insgesamt, davon sind 30 Kontaktstunden, während ca. 45 Stunden Arbeit außerhalb des Kurses erwartet werden. Bei 15 Semesterwochen heißt das, dass ca. 3 Stunden pro Woche zusätzlich in Selbststudium, Hausübungen, Lernen, Vorbereitung usw. investiert werden müssen. Diese Berechnung orientiert sich an der ECTS-Richtlinie der Universität Salzburg.