• Welche sprachlichen Voraussetzungen gelten für die Aufnahme?

    Das Ausgangsniveau des Masterstudiums SWK mit einer romanischen Sprache liegt bei C1 gemäß GERS, mit einer slawischen Sprache bei B2.

    Absolvent:innen eines Bachelorstudiums, bei dem die im Masterstudium gewählte Fremdsprache nicht Teil der Studieninhalte darstellte, müssen den Nachweis über die geforderten Fremdsprachenkompetenzen vor Aufnahme des Studiums erbringen.

    Zur Überprüfung des Sprachniveaus muss ein Zeugnis einer anerkannten Bildungseinrichtung oder ein allgemein anerkanntes Fremdsprachenzertifikat, das nicht älter als drei Jahre ist, vorgelegt werden. Andernfalls erfolgt die Überprüfung des Sprachniveaus durch eine am Fachbereich Romanistik bzw. Slawistik abzulegende Feststellungsprüfung. 

    Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Studienbeginn bei den Sekretariaten der Fachbereiche Romanistik oder Slawistik hinsichtlich der Termine und Modalitäten der Feststellungsprüfung.

  • Wie plane ich mein Masterstudium effizient?

    Da die Mindeststudiendauer des Masterstudiums SWK nur vier Semester umfasst, sollte mit der Planung bezüglich der zu absolvierenden Lehrveranstaltungen frühzeitig begonnen werden. Dies umfasst sowohl Entscheidungen hinsichtlich der Spezialisierung im wirtschaftlichen als auch im sprachlich-kulturellen Bereich sowie in weiterer Folge bezüglich der Themenfindung und Redaktion der Masterarbeit, die je nach persönlicher Schwerpunktsetzung inhaltlich ganz unterschiedlich ausgerichtet sein kann.

    Unter der Frage „Welche Lehrveranstaltungen sollte ich im 1. Semester belegen“ finden Sie eine Liste mit den empfohlenen Kursen zu Studienbeginn. Den weiteren idealen Studienverlauf können Sie im Curriculum nachlesen.

    Da das Lehrangebot auch vom Studienbeginn (Winter- oder Sommersemester) der Studierenden und von der Auslastung der einzelnen Kurse abhängt, ist es wichtig, dass Sie sich kontinuierlich informieren und eine gewisse Flexibilität bewahren.

    Auch mit den Vorbereitungen für den Auslandsaufenthalt im dritten Semester sollte frühzeitig begonnen werden. Es empfiehlt sich, ungefähr ein Jahr Vorlaufzeit für die Organisation des Auslandssemesters anzusetzen, weshalb Sie idealerweise gleich im ersten Semester mit der Planung anfangen sollten.

  • Wie funktioniert die Anerkennung von internen und externen Prüfungen?

    Infos rund um die Abwicklung der Anerkennung von internen und externen Prüfungen finden Sie in den jeweiligen Fachbereichen:
    Betriebswirtschaftslehre: https://www.plus.ac.at/rww-fakultaet/service-fuer-studierende/pruefungsanerkennungen/
    Romanistik: https://www.plus.ac.at/romanistik/service/anerkennungen/
    Slawistik: https://www.plus.ac.at/slawistik/kontakt-2/

  • Welche Lehrveranstaltungen sollte ich im 1. Semester besuchen?

    Grundsätzlich ist die Belegung der Lehrveranstaltungen relativ frei gestaltbar. Im Studienverlaufsplan sind für das 1. Semester folgende Lehrveranstaltungen vorgesehen:

    ·         VU Theorien und Methoden der Inter- und Transkulturalitätsforschung

    ·         SE Interkulturalität: Ästhetik oder SE Interkulturalität: Kommunikation

    ·         UV Finanzielle Unternehmensführung und Bewertung

    ·         UV Unternehmensrechnung und Berichterstattung

    ·         VO Entrepreneurship und Business Planning

    ·         VO Strategisches Management und Marketing

    ·         UE Praxis des wissenschaftlichen Schreibens (Kulturwissenschaften)

    ·         UV Qualitative Methoden in den Wirtschaftswissenschaften

    ·         Romanistik zusätzlich: UE Vertiefung Schriftliche Kompetenz (F/I/P/S)

    ·         Slawistik zusätzlich: Russisch 7 oder Oberkurs Polnisch bzw. Tschechisch

  • Kann ich im Rahmen des Masterstudiums Freie Wahlfächer (FWF) besuchen?

    Ja, im Studienverlaufsplan des Masterstudiums SWK sind 12 ECTS-Anrechnungspunkte für die Freien Wahlfächer vorgesehen. Prinzipiell können die FWF aus dem gesamten Studienangebot der Paris-Lodron-Universität Salzburg gewählt werden; d. h., auch an anderen Fachbereichen können Lehrveranstaltungen belegt werden, wobei auf die jeweiligen Voraussetzungen zu achten ist.

    Eine Ausnahme davon (und damit eine Einschränkung der Gestaltung bei den Freien Wahlfächern) stellt der Umstand dar, dass ein:e Student:in aus triftigen Gründen kein Auslandsstudium im Rahmen des Masterstudiums SWK absolvieren kann. In diesem Fall müssen die FWF mit einem Bezug zum jeweiligen Sprach- und Kulturraum der gewählten Sprache belegt werden, um die fehlende unmittelbare Begegnung mit diesem entsprechend zu kompensieren. Besprechen Sie diese Frage mit der Studienberatung.

    Auch im Ausland ist eine Absolvierung von Kursen für die FWF möglich und sinnvoll, sollte eine Anrechnung von Lehrveranstaltungen für die wirtschaftlichen Spezialisierungen nicht oder nicht zur Gänze möglich sein. In diesem Fall müssen die FWF betriebswirtschaftliche Inhalte abdecken.

  • An welchen Standorten finden die Lehrveranstaltungen statt?

    Die Kurse im sprachlich-kulturellen Teil des Masterstudiums finden an der Kultur- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät der Paris-Lodron-Universität Salzburg im sogenannten Unipark, einem modernen Gebäude im Stadtteil Nonntal, statt. Die wirtschaftswissenschaftlichen Kurse werden hingegen im historischen Herz der Salzburger Altstadt in den Gebäuden der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät abgehalten.

  • Was ist bezüglich des Auslandsaufenthaltes zu beachten?

    Im Laufe des Masterstudiums ist ein Auslandsaufhalt, am besten im dritten Semester, zu absolvieren. Während des Auslandssemesters sollen – nach Maßgabe der Möglichkeiten an den Partneruniversitäten – betriebswirtschaftliche Lehrveranstaltungen in der gewählten Fremdsprache (und nicht auf Englisch) im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungspunkten besucht werden, die im Idealfall einer der vier Spezialisierungen zugeordnet werden können. Ersatzweise können Lehrveranstaltungen mit betriebswirtschaftlichen Inhalten, ebenfalls im Umfang von 12 ECTS-Anrechnungspunkten und ebenfalls in der gewählten Fremdsprache, im Rahmen der Freien Wahlfächer belegt werden. Als Studienort ist ein Land des Kulturraumes zu wählen, dessen Sprache Sie studieren. Eine Liste der Partnerschaften im europäischen und außereuropäischen Ausland der Fachbereiche finden Sie unter ERASMUS: http://www.plus.ac.at/swk/.

  • Was muss ich hinsichtlich der Masterarbeit beachten?

    Am Ende des zweiten Semesters sollten Sie sich überlegen, in welchem Bereich und zu welchem Thema Sie Ihre Masterarbeit verfassen wollen. In der Masterarbeit müssen Sie ein Thema behandeln, in dem eine romanistische oder slawistische philologisch-kulturwissenschaftliche oder eine betriebswirtschaftliche Frage im Zentrum steht. Ein Bezug zum jeweils anderen Teilbereich sollte nach Möglichkeit hergestellt werden, wobei Doppelbetreuungen nach Maßgabe der personellen Ressourcen der betroffenen Fachbereiche möglich sind.

    THEMENWAHL 

    Das Thema der Masterarbeit ist einem der im Masterstudium festgelegten Module zu entnehmen. Die Studierenden sind berechtigt, eigene Themen vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuer:innen auszuwählen.

     

    VORAUSSETZUNGEN/BESTIMMUNGEN FÜR DIE VERGABE EINES MASTERARBEITSTHEMAS

    ·         Nachweis eines positiv abgelegten Seminars und zumindest einer für das Thema der Masterarbeit relevanten Lehrveranstaltung.

    ·         Auch das Begleitseminar zur Masterarbeit muss thematisch passend gewählt werden.

     

  • Wie läuft die Masterprüfung ab?

    Das Masterstudium SWK wird mit einer mündlichen kommissionellen Masterprüfung im Ausmaß von 3 ECTS-Anrechnungspunkten abgeschlossen. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis der positiven Absolvierung aller vorgeschriebenen Prüfungen und der Masterarbeit.

    Gegenstand der Prüfung ist der sprachlich-kulturwissenschaftliche Teil des Studiums.

    Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, die frei aus den Bereichen der romanistischen bzw. slawistischen Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft gewählt werden können und gleich gewichtet sind. Einer der beiden Teile ist in der gewählten Fremdsprache abzulegen, jeder Prüfungsteil dauert ca. 30 Minuten.

    Besprechen Sie die Themen der Masterprüfung frühzeitig mit den Prüfer:innen, die aus dem Kreis der habilitierten Mitglieder des Fachbereichs Romanistik bzw. Slawistik zu wählen sind, und erkundigen Sie sich beim CuKo-Sekretariat bezüglich der Voraussetzungen und der allgemeinen Anmeldung.

  • Studienberatungsmöglichkeiten für das Masterstudium SWK.

    Für allfällige Fragen zum Masterstudium SWK schicken Sie bitte eine Nachricht an die folgende Adresse: .