§ 9 Praktikum

(1) Im Bachelorstudium Sport- und Bewegungswissenschaft ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum im Ausmaß von 4 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 6 ECTS-Anrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis dient der Anwendung der im Studium erwor-benen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

(2) Die Praxis ist grundsätzlich außerhalb der Universität in vom zuständigen studienrechtlichen Or-gan anerkannten Institutionen zu erwerben. Eine Meldung des Praktikums und der gewählten Institution an das zuständige studienrechtliche Organ ist erforderlich und von diesem zu bewilli-gen.

(3) Sollte eine Absolvierung des Praktikums in begründeten Fällen außerhalb der Universität nicht möglich sein, so können Studierende nach Maßgabe der Möglichkeiten der Universität und mit Zustimmung des zuständigen studienrechtlichen Organs den Nachweis eines Praktikums durch Mitwirkung an Forschungsvorhaben an der Universität erwerben.

(4) Studierende mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung werden im Bereich des Praktikums seitens der Universität (Abteilung Family, Gender, Diversity & Disability) unterstützt. Sollte es aufgrund diskriminierender Infrastruktur (physische sowie infrastrukturelle Barrierefreiheit) bei potentiellen Praktikumsstellen nicht möglich sein, einen Praktikumsplatz zu erhalten, bekommen Studierende mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung eine andere Möglichkeit, die-sen Teil des Curriculums zu erfüllen.

(5) Begleitend zum Praktikum ist ein nach bestimmten Kriterien standardisierter Bericht zu verfassen, der das Erreichen der in Modul K beschriebenen Ziele und Kompetenzen dokumentiert. Im Rahmen des berufsorientierten Praktikums können u.a. folgende Qualifikationen erworben werden:

  •  Anwendung der erworbenen fachspezifischen Kompetenzen im beruflichen Kontext
  • Kennenlernen von Anwendungsszenarien fachwissenschaftlicher Konzepte
  • Erwerb von Soft Skills (u.a. Teamarbeit, Kommunikationskompetenz, Planungskompetenz) im beruflichen Kontext.

 

Für die Durchführung und Anerkennung eines Praktikums gelten folgende Richtlinien

Lehrveranstaltung K1 und K2

Das Praktikum wird über die Lehrveranstaltungen K1 bzw. K2 im 5. bzw. 6. Semester begleitet. Die zuständige Lehrkraft dient als erste Ansprechperson für die Abwicklung und Beurteilung des Praktikums.

Gewinnung und Genehmigung eines Praktikumsplatzes

Die Pflicht zur Gewinnung eines Praktikumsplatzes obliegt den Studierenden. Die Anerkennung des Praktikumsplatzes bzw. der praktikumsgebenden Einrichtung obliegt dem zuständigen studienrechtlichen Organ (Vorsitzende der Curricularkommission). 

Ein Antrag auf Anerkennung eines Praktikumsplatzes muss von dem/der Studierenden vor Antritt des Praktikums  im Rahmen der Lehrveranstaltung K1 oder K2  an die Lehrveranstaltungsleitung per Antragformular Praktikum gestellt werden. Praktika ohne vorherige Genehmigung können NICHT anerkannt werden!

Praktikumsbetreuer:innen

Die Betreuung des Praktikums hat durch eine Person mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium in Sport- und Bewegungswissenschaft bzw. in einschlägigen Nachbardisziplinen (z.B. Sportpsychologie, Sportmanagement, Sportökologie) zu erfolgen. In besonderen Bereichen können nach Genehmigung durch die zuständige Curricularkommission auch Fachleute mit entsprechender Qualifikation die Betreuung übernehmen. Der Nachweis der Qualifikation muss bei Beantragung der Anerkennung des Praktikumsplatzes vorgelegt werden.

Zeitraum des Praktikums

Das Praktikum sollte im 5. oder 6. Semester im Umfang von 4 Wochen á 40 Stunden Vollzeit absolviert werden. Voraussetzung ist die begleitende Teilnahme an der Lehrveranstaltung. Es kann auch die vorlesungsfreie Zeit genutzt werden. Auf Antrag kann eine Abweichung von der 40-Stunden-Woche genehmigt werden, sofern dies in Absprache mit der Praktikumsstelle sinnvoll ist.

Leistungsnachweis

Der Leistungsnachweis erfolgt über

  • Die positive Absolvierung der korrespondierenden Lehrveranstaltung K1 bzw. K2. Es ist allenfalls ein Praktikumsbericht zu verfassen. Die Richtlinien dafür sind PLUSOnline zu entnehmen bzw. von der Lehrkraft festzulegen,
  • Die Genehmigung des Praktikumsplatzes durch die Curricularkommission,
  • Die Praktikumsbestätigung durch die Einrichtung, an der das Praktikum absolviert wurde. Diese hat die Erfüllung der 160 Zeitstunden zu beinhalten und ist durch den/die Praktikumsbetreuer:in zu unterfertigen.

Ansprechpersonen/Praktikumsbeauftragte des Fachbereichs:
Dr. Christian Schiefermüller (wettkampforientierter Sport und Leistungssport)
Drs. Erik Hogenbirk (Freizeit und Fitness; Präventiver Sport und Gesundheitssport; Betriebssport)