FB Sport- und Bewegungswissenschaft

Sonderregelung LV mit Voraussetzungen

Hinweise zu Ausnahmegenehmigungen für voraussetzungsgebundene Lehrveranstaltungen/Prüfungen

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Studierende können in begründeten Fällen an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen teilnehmen, obwohl sie die Voraussetzungen dazu nicht erfüllen. Relevante Gründe sind insbesondere solche, die nicht selbst verschuldet sind bzw. außerhalb der eigenen Kontrolle liegen. Dazu zählen z.B. Verletzungen, Erkrankungen, oder auch Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken.

Bitte nutzen Sie den untenstehenden Leitfaden, um bei der zuständigen Curricularkommission einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen.

Die Anträge sind mindestens 3 Wochen vor Beginn der jeweiligen Vorlesungszeit  an den Vorsitz der jeweiligen Curricularkommission bzw. die zuständige Koordinationsstelle für das Lehramtsstudium zu richten.

  • Deadline für das Wintersemester: 10. September
  • Deadline für das Sommersemester: 10. Februar

Alle Anträge werden im Einzelfall begutachtet.

Formular Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Studiengänge BSc. Sport- und Bewegungswissenschaft sowie MSc. Sport- und Bewegungswissenschaft und MSc. Sport-Management-Medien

Formular Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Studiengänge BSc. Bewegung und Sport bzw. MSc. Bewegung und Sport (Lehramt)

Formular Antrag auf Ausnahmegenehmigung für den Studiengang BSc. Ernährung-Bewegung-Gesundheit

 

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