Fachwechsel

Falls Sie im Laufe des Studiums merken, dass Ihnen ein Fach oder sogar beide Ihrer Fächer doch nicht so zusagen, können Sie innerhalb der Zulassungsfristen (d.h. im Wintersemester von Anfang Juli bis max. 31. Oktober und im Sommersemester von Anfang Jänner bis max. 31. März) einen Fachwechselanerkennen lassen.

Diese Regelung gilt aber nur für jene Fächer, bei denen keine Zulassungsprüfung notwendig ist. Ein Wechsel zu den Fächern Bewegung und Sport, Bildnerische Erziehung, Instrumentalmusikerziehung, Musikerziehung und Gestaltung: Technik.Textil ist also nur möglich, wenn vorher die jeweilige Zulassungsprüfung positiv absolviert wurde.

Was Sie unbedingt beachten sollten:

  • Jeder Fachwechsel gilt als Studienwechsel. Falls Sie Familienbeihilfe oder Studienbeihilfe beziehen und vorhaben, Ihr Fach oder Ihre Fächer zu wechseln, so setzen Sie sich vorher mit dem jeweils zuständigen Finanzamt bzw. der Stipendienstelle in Verbindung, um zu verhindern, dass Sie Ihre Beihilfen verlieren.
  • Wenn Sie einen Fachwechsel vollziehen, so wird Ihr bisheriges Studium geschlossen und ein neues eröffnet. Das bedeutet auch, dass sämtliche Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen sowie zu Prüfungen verfallen. Das kann unter Umständen problematisch werden: Falls Sie beispielsweise im Wintersemester Deutsch und Englisch studiert haben und nun für das Sommersemester von Englisch zu Mathematik wechseln, wird Ihr altes Studium „Bachelor Lehramt UF Deutsch, UF Englisch“ geschlossen und ein neues „Bachelor Lehramt UF Deutsch, UF Mathematik“ geöffnet. Nun ist es nicht selten der Fall, dass manche Prüfungen von Lehrveranstaltungen des Wintersemesters erst im Sommersemester stattfinden. Wenn Sie also eine Deutschprüfung im Sommersemester ablegen möchten, so ist Ihnen dies nach Ihrem Fachwechsel nicht möglich, da Ihr altes Studium geschlossen wurde und Sie deshalb im Wintersemester nicht für das jetzige Studium gemeldet waren. Machen Sie also sämtliche notwendigen Prüfungen VOR Ihrem Fachwechsel! 
  • Auch im neuen Fach gilt es, die STEOP sobald als möglich positiv zu absolvieren. Sie dürfen insgesamt nur 22 ECTS an Lehrveranstaltungen vorziehen. In einigen Fächern werden die STEOP-Lehrveranstaltungen ausschließlich im Wintersemester angeboten, hier sei also bei einem Fachwechsel Vorsicht geboten.