Was Sie bisher schon wussten (Basisinformationen):
Laut Curriculum absolvieren Sie im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung insgesamt drei Praktika (BWB2 [Einführungspraktikum], BWB4, BWB5 [Vertiefungspraktikum]) und im Masterstudium ein sog. „großes“ Masterpraktikum (20 ECTS) oder ein „kleines“ Masterpraktikum (3 ECTS Praktikum, 17 ECTS weitere Lehrveranstaltungen). Jede Praktikumsphase im Bachelorstudium findet mit verpflichtenden bildungswissenschaftlichen Begleit-Lehrveranstaltungen im gleichen Modul statt. Die ebenfalls verpflichtenden fachdidaktischen Begleit-Lehrveranstaltungen sind in den Unterrichtsfächern verankert und mit der Zusatzbezeichnung „Teil der PPS“ gekennzeichnet. Im Masterstudium ist die bildungswissenschaftliche Begleit-Lehrveranstaltung keine eigene Leistung und kann unter bestimmten Voraussetzungen mit anerkannt werden (s.u. bzw. Checklisten)
Für die Praktika in den Modulen 4 und 5 melden Sie sich aus organisatorischen Gründen bereits mehrere Monate im Vorhinein an. So startet die Voranmeldung für Modul 4 im Jänner, für Modul 5 im Mai (also immer neun bis zehn Monate für Praktikumsstart). Die Anmeldung zu den bildungswissenschaftlichen Begleit-Lehrveranstaltungen ist ausschließlich dann möglich, wenn Sie in der Voranmeldung aufscheinen.
Durch eine Anstellung an einer Schule der Sekundarstufe mit Unterricht in Ihren Fächern kann die Organisation eines Praktikumsmoduls allerdings auch off-lable ablaufen und sowohl Sie als auch Ihre Verwaltungsstellen ZPPS und das Servicezentrum Pädagog:innenbildung vor Herausforderungen stellen. Um versäumte Anmeldefristen, Missverständnisse bzw. folglich verzögerte Studienabschlüsse zu vermeiden, ist eine zeitgerechte Vorarbeit und Organisation Ihrerseits unabdingbar. Im Folgenden möchten wir Ihnen mehrere Fälle vorstellen, wie Sie im Falle einer angestrebten Praktikumsanerkennung für alle Beteiligten (Sie, ZPPS, Servicezentrum) sinnvoll kommunizieren bzw. vorgehen
Bitte beachten Sie UNBEDINGT:
- Ein Praktikum kann IMMER erst IM NACHHINEIN anerkannt werden. Auch eine Lehrveranstaltungsbeurteilung kann ja erst NACH erfolgter Leistung erfolgen. Eine Anstellung, die z.B. wegen eines längeren Krankenstandes oder durch andere Gründe unterbrochen werden muss, kann trotz vorheriger Zusage nicht anerkannt werden; genauso würden Sie auch keine positive Praktikums- oder Lehrveranstaltungsbeurteilung bekommen, wenn Sie durch einen langen Krankenstand oder andere Umstände ausfielen.
- Anerkannt wird Unterrichtstätigkeit grundsätzlich NUR für ein Praktikum/mehrere Praktika im Rahmen der bildungswissenschaftlichen Ausbildung. Sowohl die bildungswissenschaftlichen als auch die fachdidaktischen Begleit-Lehrveranstaltungen sind regulär und gem. Curriculum begleitend zu absolvieren.
- Im Falle der Anerkennung des Masterpraktikums kann die bildungswissenschaftliche Begleit-Lehrveranstaltung unter gewissen Voraussetzungen mit anerkannt werden. Dies ist aber nur deswegen möglich, weil diese Begleit-Lehrveranstaltung KEIN eigener Prüfungsknoten ist! Die fachdidaktischen Kurse müssen auch im Masterstudium regulär absolviert werden.