ERSTER STUDIENABSCHNITT
Der erste Studienabschnitt enthält die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) und weitere Prüfungen. Er soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln. In diesem Abschnitt wird daher besonderes Augenmerk auf die Vermittlung von Grundlagenwissen sowie von methodischen Fragen gelegt. Die STEOP besteht aus zwei Grundkursen: „Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts“ sowie „Grundlagen und Methoden des Verfassungs- und Verwaltungsrechts“. Außerhalb der STEOP, aber ebenfalls im 1. Semester zu absolvieren sind Lehrveranstaltungsprüfungen aus „Grundlagen und Methoden des Strafrechts“, „Internationale Dimensionen des Rechts: Grundlagen und Methoden“ sowie „Einführung in die Rechtsphilosophie“.
Beantragung des ersten Diplomprüfungszeugnisses
Nach positiver Absolvierung aller Prüfungen des ersten Studienabschnittes muss das erste Diplomprüfungszeugnis per E-Mail unter beantragt werden.
Zuvor ist in PLUSonline unter „Prüfungsergebnisse“ (bei Prüfungsanerkennungen auch unter „Anerkennung/Zeugnisnachtrag“) jedoch unbedingt zu überprüfen, ob zu den folgenden Teilprüfungen des 1. Studienabschnittes positive Beurteilungen vorliegen:
- Studieneingangsphase (STEOP): Grundkurs: Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts
- Studieneingangsphase (STEOP): Grundkurs: Grundlagen und Methoden des Verfassungs- und Verwaltungsrechts
- UV Grundlagen und Methoden des Strafrechts
- UV Internationale Dimensionen des Rechts: Grundlagen und Methoden
- VO Einführung in die Rechtsphilosophie
Nach Fertigstellung erhalten Sie das Zeugnis per E-Mail mit elektronischer Amtssignatur an Ihre Studierendenmailadresse zugesendet.
Ergänzungsprüfung Latein
Informationen zur Ergänzungsprüfung Latein