Habilitationen

Handbuch

Habilitationsverfahren

Das Habilitationshandbuch fasst die im Gesetz (§ 103 UG) und in der Satzung der PLUS fest­gelegten Grundsätze zusammen.

Antrag

benötigte Unterlagen

Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis spätestens 2 Wochen vor der nächsten Senatssitzung im Fakultätsbüro ein.

Richtlinie

24. Habilitationsrichtlinie der Paris Lodron-Universität Salzburg (Fassung 2015); redaktionell geänderte Fassung

 

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