Habilitationen
Handbuch
Habilitationsverfahren
Das Habilitationshandbuch fasst die im Gesetz (§ 103 UG) und in der Satzung der PLUS festgelegten Grundsätze zusammen.
Antrag
benötigte Unterlagen
Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis spätestens 2 Wochen vor der nächsten Senatssitzung im Fakultätsbüro ein.
Richtlinie
24. Habilitationsrichtlinie der Paris Lodron-Universität Salzburg (Fassung 2015); redaktionell geänderte Fassung