Anerkennung von Prüfungen (§ 78 UG idgF)
Bei einem Wechsel der Universität ist es wichtig, dass Sie sich vorab mit dem Studienplan und damit den Prüfungen der gewünschten Universität vertraut machen. Um wechseln zu können, müssen Sie sich bei Ihrer Universität abmelden und in Salzburg anmelden!
- Vergleichen Sie vorab Ihre bereits erbrachten Leistungen mit dem Studienplan der Universität Salzburg (zu den Studienplänen)
- Sofern dasselbe Fach gleich viele oder mehr ECTS-Punkte aufweist und derselbe Prüfungsmodus vorliegt, kann von einer gänzlichen Anrechnung ausgegangen werden
- Bitte füllen Sie für eine Anerkennung für das Diplomstudium Rechtswissenschaften, das Bachelorstudium Recht und Wirtschaft, das Masterstudium Recht und Wirtschaft oder das Masterstudium Wirtschaftswissenschaften das entsprechende Formular aus und senden es vorab an
Zu beachten:
- Keine Globalanerkennung der 1. Diplomprüfung von anderen österr. Universitäten!
- Eine Anerkennung wissenschaftlicher Arbeiten (Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen) ist nur in Ausnahmefällen (dazu § 85 UG) möglich!
- Positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben, sind nur insoweit anerkennbar, als sie im Rahmen von Universitätslehrgängen oder vor der vollständigen Ablegung der Reifeprüfung oder der Studienberechtigungsprüfung abgelegt wurden!
Anrechnungsmöglichkeiten für das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg