Anerkennungen von Prüfungen intern
Anerkennungen von Prüfungen zwischen den Studien Diplom Rechtswissenschaften und Bachelor Recht und Wirtschaft der Universität Salzburg
Die Anerkennung dieser Prüfungen wird in regelmäßigen Abständen automatisch vom Prüfungsreferat der RWW-Fakultät vorgenommen. Diese durchgeführten Anerkennungen (Äquivalenzen), die der Anerkennungsverordnung zu entnehmen sind, können binnen sechs Monaten ab Anerkennungsdatum laut PlusOnline schriftlich beeinsprucht werden. Gegebenenfalls ist ein individueller Anerkennungsantrag zu stellen.
Wichtig: Eine Anerkennung von Prüfungen zwischen den Studien Rechtswissenschaften und Recht und Wirtschaft kann nur erfolgen, wenn eine solche
- im jeweiligen Studienplan vorgesehen ist (kein Anrechnungsantrag notwendig; automatische Äquivalenz) oder
- in der Anerkennungsverordnung festgelegt worden ist (kein Anrechnungsantrag notwendig; automatische Äquivalenz) oder
- die Lehrveranstaltung/Prüfung in beiden Studien lt. PlusOnline zugeordnet ist (Anrechnungsantrag notwendig; s. dazu Leitfaden)!
Zu beachten:
- Keine Anerkennung von Diplomarbeiten/Dissertationen möglich!
- Positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben, sind nur insoweit anerkennbar, als sie im Rahmen von Universitätslehrgängen oder vor der vollständigen Ablegung der Reifeprüfung oder der Studienberechtigungsprüfung abgelegt wurden!